Stuttgarter Zeitung: US-Gericht weist Klage von Angehörigen ab
Stuttgart (ots)
ÜBERLINGEN/ZÜRICH. Die letzte noch laufende Zivilklage von 30 russischen Opferfamilien des Flugzeugunglücks von Überlingen hat ein Bezirksgericht in New Jersey am Mittwoch abgewiesen. Wie die "Stuttgarter Zeitung" (Freitag-Ausgabe) berichtet, wollte die US-Kanzlei Podurst aus Miami/US-Bundesstaat Florida im Namen der Angehörigen den Hersteller des Antikollisionsgerätes TCAS verklagen. Das Warngerät soll angeblich nicht funktioniert haben und mitverantwortlich für das Flugzeugunglück sein. Am 1. Juli 2002 war bei Überlingen um 23.35 Uhr in knapp 11.000 Metern Höhe eine baschkirische Tupolew 154 mit einer DHL-Frachtmaschine kollidiert. Alle 71 Passagiere und Besatzungsmitglieder starben , darunter 54 Kinder.
Wie das Blatt weiter berichtet, habe der zuständige Richter Joseph H. Rodriguez das Gericht in New Jersey für nicht zuständig erklärt und in seiner Ablehnung auf eine ebenfalls noch anhängige Klage der US-Kanzlei Podhurst in Barcelona verwiesen. Die Podhurst-Anwälte hatten in Spanien die Schweizer Flugüberwachung Skyguide und die Bashkirian Airlines verklagt. In erster Instanz hatte sich das spanische Gericht ebenfalls für nicht zuständig erklärt. Podhurst hat zudem gegen beide Beschuldigten Mitte Mai in Genf, dem Sitz von Skyguide, Klage erhoben. Die Hinterbliebenen könnten in der Schweiz nur mit Entschädigungen zwischen 6500 und 13.000 Euro rechnen, schreibt die "Stuttgarter Zeitung" weiter. Im Sommer vergangenen Jahres erstritten die deutschen Anwälte um Wolfgang Vehlow (Hamburg) und Michael Witti (Berlin), die 39 Hinterbliebenenfamilien vertraten, durchschnittlich rund 100.000 Euro pro Todesopfer.
Wie es in der Zeitung weiter heißt, ist die Schweizer Flugüberwachung Skyguide weiter an einer außergerichtlichen Lösung des Falles interessiert. Skyguide-Anwalt Alexander von Ziegler wird mit den Worten zitiert: "Die Türen zu Verhandlungen stehen immer offen". Allerdings würden die Summen würden wohl geringer ausfallen, da sich die Hinterbliebenen bislang entschlossen hätten, weiter den Klageweg zu verfolgen.
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