Amazon wegen Preisvorgaben von Mitbewerber Hood.de verklagt
Auch das Bundeskartellamt ermittelt wg. "Preisparitätsklausel" gegen Amazon
Köln (ots)
Das Unternehmen Hood Media GmbH, Betreiber des Online-Marktplatzes www.Hood.de, lässt die von der Mitbewerberin Amazon Services Europe S.a.r.l, Luxemburg verwendete sog. Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen und hat Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Auch das Bundeskartellamt hat nunmehr Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen.
Amazon verwendet die Preisparitätsklausel auf dem von ihr betriebenen "Amazon Marketplace". Die Preisparität verpflichtet Händler dazu, ihre Produkte nirgendwo im Internet günstiger anzubieten als bei Amazon. In der Vergangenheit verlangten einige Händler auf Amazon höhere Preise als auf anderen Online-Marktplätzen oder dem eigenen Onlineshop, da sie die hohen Amazon-Verkaufsprovisionen auf den Verkaufspreis aufschlugen. Da Amazon seinen Händlern für den Verkauf von Waren 7-35% vom Verkaufspreis als Verkaufsprovision in Rechnung stellt, führt dies dazu, dass Anbieter, die auf Amazon Waren anbieten, auch in anderen Vertriebskanälen ihre Preise zukünftig anheben müssten.
"Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein und verkauft dieses Preisdiktat dann noch als Kundenvorteil, während gleichzeitig die Preise durch hohe Gebühren nach oben getrieben werden. Klarer Verlierer ist nicht nur der Händler, sondern auch der Kunde, da er auch dann indirekt Amazons Verkaufsprovision zahlen muss, wenn er gar nicht über Amazon kauft. Langfristig würde dies zu steigenden Preisen in allen Onlinevertriebskanälen zu Gunsten Amazon führen.", so Gründer und Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood.
Dies betrifft auch Hood.de: Viele Händler auf Hood.de bieten auch Waren über den Amazon-Marketplace an. Obwohl auf Hood.de beim Verkauf von Waren grundsätzlich keine Verkaufsprovision anfällt und der Händler dadurch auf Hood.de einen weitaus niedrigeren Preis verlangen könnte, muss er seine Preise nach oben korrigieren und an Amazon angleichen. So wird dem Händler verwehrt, eingesparte Kosten, insbesondere die Verkaufsprovision, in Form von günstigeren Preisen an seine Kunden auf Hood.de weiterzugeben.
Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem jeweiligen Händler der Ausschluss vom Amazon-Marketplace. Amazon verfolgt die Durchsetzung der Preisparitätsklausel offensichtlich neuerdings sehr strikt - dies belegt zumindest eine Vielzahl von Hinweisen seitens der Händler. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung Amazons entscheiden sich Händler als Folge teilweise dazu, Mitbewerber von Amazon nicht mehr zu nutzen, selbst wenn die Nutzung dieser Marktplätze für die jeweiligen Händler von Vorteil wäre. Hierdurch haben Mitbewerber erhebliche Nachteile und können nicht mehr in den freien Wettbewerb mit Amazon treten.
"Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog. Preisparität widerspricht aus unserer Sicht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs.", erläutert der Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker der Kanzlei Dettmeier | Rechtsanwälte, der die Hood Media GmbH in diesem Verfahren betreut.
- Im Jahr 2000 gegründet, ist Hood.de mit über einer Million Mitgliedern, über 4 Millionen Angeboten täglich und über 3 Millionen Besuchern monatlich inzwischen einer der größten Onlinemarktplätze Deutschlands. Besonders vorteilhaft für Verkäufer auf Hood.de ist die sehr kostengünstige Gebührenstruktur. Es fallen keine Einstellgebühren und auch keine Verkaufsprovisionen an, weder für private noch für gewerbliche Anbieter. Angebote können als Auktion, Sofortkauf oder im eigenen Hood-Shop präsentiert werden.
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