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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

Reform der Unfallversicherung schadet Feuerwehr
DFV: Gesetzentwurf stellt ehrenamtliche Einsatzkräfte künftig schlechter

Berlin (ots)

"Durch die Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung droht den Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren
ein Nachteil", kritisiert Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen 
Feuerwehrverbandes (DFV) den vorgelegten Arbeitsentwurf zum 
Leistungsrecht des Bundessozialministeriums. Nach 
Vergleichsberechnungen zu den jetzigen Reformüberlegungen kann es bei
der Mehrzahl verletzter Feuerwehrangehöriger monatlich zu Einbußen 
von 400 Euro und mehr bei den Versichertenrenten kommen.
"Wer die Rentenzahlung auf das aktive Erwerbsleben begrenzt, 
verkennt die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehren mit ihren 
Jugend- und Altersabteilungen", erklärt Kröger. Für ehrenamtlich 
Aktive ist bei Verletzungen im Dienst ein Gesundheitsschadenausgleich
in Höhe von 50 oder 100 Euro pro Monat vorgesehen. "Das ist weder ein
fairer Ausgleich, noch macht er das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv", 
urteilt der DFV-Präsident. Generationenübergreifende Ansätze, die 
Probleme der demografischen Entwicklung für die Feuerwehren mit ihren
eine Million ehrenamtlichen Mitgliedern zu lösen, würden damit 
ausgebremst.
Kröger fordert: "Der Leistungsteil des Gesetzesentwurfs muss 
vereinfacht werden und die Besonderheiten der Freiwilligen 
Feuerwehren und der übrigen ehrenamtlich Tätigen besser 
berücksichtigen. Wir werden Leistungskürzungen in diesem Bereich 
nicht hinnehmen!" Gemeinsam mit DFV-Experten für das Sozialwesen 
spricht er sich dafür aus, die Leistungsgewährung für Ehrenamtliche 
mit gefahrgeneigter Tätigkeit zu flexibilisieren und den Entwurf 
entsprechend zu ergänzen.
Ausgleich "besonderer Einsatz": Selbstverwaltung der 
Versicherungsträger
Nach Ansicht des Deutschen Feuerwehrverbandes sollten die 
Unfallversicherungsträger - beispielsweise die Feuerwehr-Unfallkassen
- frei über einen flexiblen Ausgleich für "besonderen Einsatz" für 
die Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren entscheiden können. Ein 
entsprechender DFV-Vorschlag liegt dem Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales vor. "Vorfahrt für die Selbstverwaltung!", so Kröger.
Damit die Reform der Unfallversicherung konsensfähig wird, spricht
sich Präsident Kröger für eine Abkoppelung des Leistungsrechts vom 
Organisationsrecht aus, nachdem ein Inkrafttreten ohnehin erst für 
2009 vorgesehen sei.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 800
Fax: 030-28 88 48 809
dfv.berlin@dfv.org

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