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Kampf gegen Geldwäsche: Frühwarnnetz deutscher Kreditinstitute hat noch Lücken

Hamburg (ots)

Ab dem 15. Dezember 2007 gelten verschärfte
Gesetze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 
Europäische Banken müssen ab diesem Stichtag ihre Kunden und 
Transaktionen noch genauer unter die Lupe nehmen. Gleiches gilt für 
die von den Instituten und ihren Kunden genutzten Bankprodukte. 
Deutsche Banken erfüllen bereits einen Großteil der strengeren 
Vorschriften, die über die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales 
Recht umgesetzt werden. Beim Aufspüren von Geldwäscherisiken bestehen
allerdings noch einige Lücken. Dazu gehören beispielsweise Defizite 
bei der Identitätsprüfung und dem Erkennen von Hochrisikokunden. Das 
Einbeziehen von Tochtergesellschaften in die Geldwäscheprävention 
können beispielsweise rund 30 Prozent der Institute noch nicht in 
vollem Umgang sicherstellen. Das sind die Ergebnisse einer 
Marktstudie zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die Steria Mummert 
Consulting unter den Top-Banken in Deutschland durchgeführt hat.
Die EU reagiert mit den strengeren Regeln auf die wachsenden 
Missbrauchsmöglichkeiten für Geldwäscher. Im Zuge der Globalisierung 
der Finanzmärkte hat sich die Summe des Geldes, das illegal in den 
Finanzkreislauf eingeschleust wird, in den vergangenen zehn Jahren 
weltweit verdoppelt. Die verschärfte Rechtslage für Banken sieht 
unter anderem erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Identitätsprüfung 
vor. Hierzu gehören auch Verfahren zum Erkennen und Einstufen so 
genannter politisch exponierter Personen, die ein erhöhtes Risiko 
darstellen. Zudem müssen die Banken eine konzernweite 
Gefährdungsanalyse bei ihren Kunden durchführen. Dies bedeutet 
beispielsweise die Einteilung der Kunden, Produkte und Transaktionen 
in Risikoklassen.
Mit der Umsetzung der Vorgaben sind deutsche Banken 
unterschiedlich weit: 88 Prozent der Banken prüfen bei der 
Kontoeröffnung unter anderem das Herkunftsland des Kunden. 81 Prozent
teilen die Kontoinhaber zudem in bestimmte Risikogruppen ein, und 
mehr als drei Viertel informieren sich über die Art der 
Geschäftstätigkeit der Neukunden. Teilweise gehen die bestehenden 
Maßnahmen zur Identitätsprüfung jedoch noch nicht weit genug. In 
wichtigen Punkten weichen die internen Prozesse der Institute stark 
von den neuen gesetzlichen Vorgaben ab: 37 Prozent der Banken fragen 
nicht nach den Beweggründen der Kontoeröffnung. Nur rund die Hälfte 
erkundigt sich nach dem Ort der Geschäftstätigkeit des Kunden und 
holt Auskünfte über die Herkunft der Geldmittel ein. Noch weniger, 13
Prozent, klopfen ihren bestehenden Kundenstamm nachträglich auf 
Geldwäscherisiken ab. Eine Überprüfung der Geschäftsbeziehungen des 
potenziellen Bankkunden, wie es die Geldwäscherichtlinie künftig 
vorsieht, findet momentan nur bei 28 Prozent der Kreditinstitute 
statt.
Ein besonderes Gefährdungspotenzial stellen so genannte politisch 
exponierte Personen (PEPs) dar. Dies sind Personen in öffentlichen 
Positionen. Sie stammen in der Regel aus Ländern, in denen Korruption
weit verbreitet ist. Der Grund für die strengeren Kontrollen: Werden 
Fälle von Geldwäsche aus diesem Kundenkreis bekannt, kann das Image 
der Banken starken Schaden nehmen. Das erhöhte Risikopotenzial der 
PEPs haben allerdings noch nicht alle Geldwäschebeauftragten in den 
Instituten erkannt. Lediglich die Hälfte der Banken prüft vor der 
Aufnahme eines Neukunden, ob es sich um eine politisch exponierte 
Person handelt, nur ein Viertel weitet die Überwachung auf bestehende
Kundenbeziehungen aus. Auch die vorhandenen Kontrollmethoden sind 
häufig nicht sicher genug. Für das Überwachen von PEPs gleichen 44 
Prozent der befragten Institute Kundendaten mit Datenbanken privater 
Anbieter ab, beispielsweise World Check oder World Compliance. Jede 
zehnte befragte Bank verwendet derartige Listen nur sporadisch. Um 
dem Risiko zu begegnen, wird eine einfache Listenprüfung zukünftig 
nicht mehr ausreichen. Hier sind strengere Prozesse zum Erkennen von 
PEPs notwendig.
Weitere Defizite bestehen bei der konzernweiten 
Geldwäscheprävention. Denn Banken müssen gemäß der 3. 
EU-Geldwäscherichtlinie sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Geldwäsche
nicht nur im Mutterhaus gewährleisten - die Regelungen gelten auch 
für sämtliche Tochtergesellschaften. 29 Prozent der Institute 
entsprechen der künftigen Gesetzesvorgabe derzeit noch nicht. Denn in
vielen Fällen wurden die Vorkehrungen zum Erkennen von Geldwäsche 
noch nicht in vollem Umfang auf alle Tochterfirmen erstreckt. Bis 
Dezember 2007 müssen diese Lücken jedoch geschlossen sein.
Deutlich weiter sind deutsche Banken mit der Umsetzung der 
Geldwäscherichtlinie in ihren Auslandsfilialen: In 91 Prozent der 
befragten Institute werden die ausländischen Niederlassungen 
dezentral mit eigenen Geldwäschebeauftragten organisiert. So können 
beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter effektiver durchgeführt 
werden und lokale Bestimmungen in die Geldwäscheprävention 
einfließen. Bereits jetzt haben 82 Prozent der Institute die 
Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in vollem Umfang eingeführt. 18 
Prozent sind noch dabei, ihre Sicherheitsvorkehrungen in den 
Geschäftsstellen außerhalb der Landesgrenzen umzusetzen.
Das effektive Aufspüren ungewöhnlicher Transaktionen sowie das 
Identifizieren insbesondere politisch exponierter Personen können nur
IT-gestützte Lösungen zuverlässig leisten. Dessen ist sich auch ein 
Großteil der befragten Geldwäschebeauftragten bewusst. In 78 Prozent 
der Banken sind inzwischen Softwarelösungen im Einsatz, die nach 
Anhaltspunkten für ungewöhnliches Verhalten bei Zahlungen suchen. 
Noch zu selten investieren die Banken allerdings in elektronische 
Kontrollsysteme, die Zahlungsströme in Echtzeit überwachen. Nicht 
einmal die Hälfte der Institute greift auf derartige Systeme zurück. 
Viele Geldwäschebeauftragte in Banken setzen die Kosten und Risiken 
einer unzureichenden IT-Unterstützung nicht ins Verhältnis. Der Preis
für IT-gestützte Geldwäscheprävention ist nach wie vor das 
Hauptargument gegen entsprechende Investitionen.
Hintergrundinformationen
Zum Thema 3. EU-Geldwäscherichtlinie führte Steria Mummert 
Consulting AG im ersten und zweiten Quartal 2007 eine Marktstudie 
durch, in der die Geldwäschebeauftragten der deutschen 
Top-Kreditinstitute hinsichtlich ihrer Umsetzungsmaßnahmen zur 3. 
EU-Geldwäscherichtlinie befragt wurden. Das Ergebnis der Befragung 
stellt die gegenwärtige Situation der Institute in Hinblick auf die 
Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Anforderungen der 3. 
EU-Geldwäscherichtlinie dar.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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