Urabstimmung im Öffentlichen Dienst: Warum die Chefs streiken müssten
Hamburg (ots)
Nicht der normale Angestellte im Öffentlichen Dienst verdient zu wenig, sondern seine Vorgesetzten. Deutsche Verwaltungsmanager haben im Vergleich zu ihren Kollegen aus der freien Wirtschaft im Durchschnitt mehr als ein Drittel weniger in der Lohntüte. Das Tarif- und Besoldungssystem des öffentlichen Dienstes erweist sich zunehmend als Hindernis für die dringend notwendige Modernisierung der deutschen Verwaltungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG. Die heutige Urabstimmung im öffentlichen Dienst geht daher in die falsche Richtung: Müllmänner und Busfahrer sollten für höhere und leistungsfördernde Gehälter in den Management-Etagen der öffentlichen Verwaltung kämpfen.
Ein Amtsleiter mit einem Jahreseinkommen von 110.000 DM würde in vergleichbarer Position in der freien Wirtschaft als Geschäftsbereichsleiter rund 190.000 DM verdienen. Der Dezernent mit 200.000 DM ist vergleichbar mit einem Mitglied der Geschäftsleitung, das rund 260.000 DM pro Jahr erhält.
Die Auswirkung der derzeitigen Gehaltsstrukturen: Es fehlt qualifiziertes Personal. Für viele Aufgaben im Zuge der Verwaltungsmodernisierung - wie beispielsweise die Umstellung des Buchführungssystems von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung - brauchen die Kommunen Mitarbeiter, die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft mitbringen. Besonders gefragt sind dabei Wirtschafts- und Informatikfachleute. Hier konkurrieren die Kommunalverwaltungen mit der Wirtschaft um die selben Fach- und Führungskräfte. Viele Bewerber entscheiden sich gegen den öffentlichen Dienst. Die Ursache: Es wir zu wenig bezahlt, und für erfahrene Managementkräfte fehlen Leistungsanreize.
Die Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes sind gekennzeichnet durch ein starres Dienst-, Tarif-, Besoldungs- und Beamtenrecht. Es bewertet Jobs aller Hierarchieebenen primär hinsichtlich einheitlicher Tätigkeitsbestandteile wie Entscheidungsbefugnissen oder Führungsanteilen. Bezahlt wird das Amt, nicht der konkrete Mitarbeiter. Zwei Faktoren bleiben dabei völlig außer Acht: die Gesetze des Arbeitsmarktes und die individuelle Leistung.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Mummert + Partner Unternehmensberatung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jörg Forthmann, Tel.: 040/227 03-396
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