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"Begleitetes Trinken gehört auf den Prüfstand"

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DAK-Chef Andreas Storm: „Begleitetes Trinken gehört auf den Prüfstand!“ Die DAK-Gesundheit begrüßt Diskussion um Abschaffung des begleiteten Trinkens von Jugendlichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu verschärfen und dafür Unterstützung aus mehreren Landesgesundheitsministerien bekommen. Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.

DAK-Chef Andreas Storm: „ Begleitetes Trinken gehört auf den Prüfstand!“

Die DAK-Gesundheit begrüßt Diskussion um Abschaffung des begleiteten Trinkens von Jugendlichen

Die DAK-Gesundheit begrüßt Diskussion um Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens bei unter 16-Jährigen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bisher in Gaststätten Alkohol trinken, wenn sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu verschärfen und dafür Unterstützung aus mehreren Landesgesundheitsministerien bekommen.

„Begleitetes Trinken gehört auf den Prüfstand! Wir wissen aus der Forschung: Je früher Jugendliche mit dem Trinken anfangen, desto größer ist das Risiko, dass sie im Erwachsenenalter ein problematisches Alkoholkonsumverhalten entwickeln“, sagt DAK-Chef Andreas Storm.

In Deutschland dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren Alkohol trinken, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten sind, beispielsweise in Gaststätten. Die Forderung Lauterbachs, dieses sogenannte begleitete Trinken bei Jugendlichen zukünftig zu verbieten, wird von vielen Politikerinnen und Politikern auf Landesebene unterstützt, etwa von der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) und dem Niedersächsischen Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD).

Nach aktuellen Zahlen aus dem Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit mussten 2023 deutschlandweit hochgerechnet rund 6.000 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern versorgt werden. „Es werden jedes Jahr noch zu viele Kinder und Jugendliche aufgrund von Alkoholkonsum ins Krankenhaus eingeliefert“, betont Storm. „Durch den Zugang von Alkohol durch die Eltern verringert sich die Hemmschwelle, mit dem Trinken anzufangen. Es gilt häufig als normal, ein Bier oder Sekt zum Anstoßen zu trinken, doch junge Menschen können den Konsum von Alkohol schnell unterschätzen. Deshalb begrüßen wir die Diskussion um eine Abschaffung des begleiteten Trinkens“, so Storm. Als führende Krankenkasse im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit sei es der DAK-Gesundheit besonders wichtig, auf die Risiken des Alkoholtrinkens insbesondere des Rauschtrinkens aufmerksam zu machen. Die drittgrößte Krankenkasse veranstaltet bereits seit 15 Jahren die Präventionskampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“.

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