Weltverbrauchertag: foodwatch will Amtsgeheimnis abschaffen
Berlin (ots)
Anlässlich des Weltverbrauchertages fordert foodwatch die Abschaffung des Amtgeheimnisses in Deutschland. Vierzig Jahre nach dem amerikanischen "Freedom of Information Act"" sei es an der Zeit, diese Geheimniskrämerei zu beenden, so die Verbraucherrechtsorganisation. "In den USA kann man sogar die Herausgabe von Geheimdienstakten gerichtlich erzwingen. In Deutschland darf man nicht einmal wissen, ob vergammeltes Fleisch in der Wurst ist", empört sich der stellvertretende Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG), wie foodwatch es vorgelegt habe, könne dies gewährleisten.
Am 15.03.1962 formulierte John F. Kennedy vor dem US-Kongress die vier Grundrechte des Verbrauchers: Das Recht auf Sicherheit, das Recht informiert zu werden, das Recht zu wählen und das Recht gehört zu werden. Seit 1966 gilt in den USA der "Freedom of Information Act". Dieses Gesetz hebt den Grundsatz des Amtsgeheimnisses auf. Die Informationsfreiheit wird als Voraussetzung für die demokratische Teilhabe der Bevölkerung anerkannt.
Weltweit gilt in 57 Staaten der Grundsatz: Offenbarung von Behördenwissen geht vor Geheimhaltung. Nicht so in Deutschland. "Das Amtsgeheimnis entstammt einem vordemokratischen Verwaltungsbrauch, der weder zeitgemäß noch transparent ist", so Wolfschmidt. Die Veröffentlichung von Behördenwissen müsse zur Regel und die Geheimhaltung rechtfertigungspflichtig werden und nicht umgekehrt. Beispiel: Derzeit wird in Bayern die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum Wildfleischskandal diskutiert. Dieser soll die Vorfälle um die Passauer Firma "Berger Wild" aufklären. Wäre das Wissen der beteiligten Behörden öffentlich zugänglich, wäre ein solcher Untersuchungsausschuss überflüssig.
Das von Verbraucherminister Horst Seehofer vorgeschlagene VIG sieht nach Analyse von foodwatch keine Stärkung der Informationsrechte für die Verbraucher vor. Aus Protest hat foodwatch einen eigenen Gesetzentwurf geschrieben, der einen internationalen Rechtsvergleich mit einschließt und den die Organisation Ende Februar der Öffentlichkeit vorstellte. Gleichzeitig appelliert sie an die Bürger, sich für ein Verbraucherinformationsgesetz einzusetzen, das diesen Namen verdient. Unter www.ess-wissen.de kann man sich dazu an einer Petition beteiligen.
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