Edel-Metzgerei räumt Werbelüge gegenüber foodwatch ein
Berlin (ots)
Die bayerische Fleischereikette Vinzenzmurr darf die Verbraucher nicht mehr mit falschen Werbeversprechen in die Irre führen. Fristgerecht unterzeichnete das renommierte Familienunternehmen heute eine strafbewehrte Unterlassungserklärung der Verbraucherorganisation foodwatch. Vinzenzmurr hatte damit geworben, eine höhere Qualität anzubieten als gesetzlich vorgeschrieben, weil die verarbeiteten Schweine und Rinder weder Tiermehl noch Hormone oder präventiv Antibiotika bekämen. Das ist durch das Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) allerdings verboten, ebenso wie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, also der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
"Die Verbraucher werden mit falschen oder sogar illegalen Werbeversprechen nach Strich und Faden belogen und betrogen", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Weil Vinzenzmurr in Bayern als Premium-Metzgerei wahrgenommen werde, sei dessen Falschwerbung besonders dreist. Das Fleischhandelsunternehmen betreibt 273 Filialen, 105 davon allein in München. Die in der Münchner Rosenstraße gilt als umsatzstärkste Metzgereifiliale Europas. foodwatch sieht Vinzenzmurr nicht als Einzelfall. "Da es keine gesetzlich definierten Qualitätskategorien gibt, führen Hersteller und Händler die Verbraucher mit nicht nachprüfbaren Phantasie-Behauptungen in die Irre", so Bode. Die Folge, echte Qualität sei schwer erkennbar und habe kaum eine Chance, sich am Markt durchzusetzen.
Auch der größte Geflügelbetrieb Deutschlands, die Firma Wiesenhof, betreibt nach Angaben von foodwatch eine fragwürdige Werbung. Laut Verpackung wird ihr "Deutsches Fleischhähnchen" mit "hochwertigem Futter ohne Tiermehle" aufgezogen. Allein bei Fleischprodukten gibt es nach Schätzungen von foodwatch über 50 derart vager Qualitätsbezeichnungen. "Bundesverbraucherminister Horst Seehofer muss endlich ein geschütztes Qualitätssiegel mit klaren Kriterien schaffen", forderte Bode. Andernfalls seien die Verbraucher dem Missbrauch durch die Fleischwirtschaft ausgeliefert und könnten sich beim Einkauf weiterhin nur an Werbelyrik orientieren.
Hinweis: Die Original-Unterlassungserklärung mit dem Anschreiben von foodwatch finden Sie als PDF-Dokument im Internet unter: http://foodwatch.de/presse/index_ger.html
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