Caritas: Freibetrag beim Arbeitslosengeld II für alle Kinder notwendig
Freiburg (ots)
Bei der Konstruktion des Arbeitslosengeldes II fehlt ein Freibetrag für Kinder unter 15 Jahren. Nach Ansicht des Generalsekretärs des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, sollte auch ihnen der Mindestfreibetrag von 4.100 Euro gewährt werden. Dieser steht nach der jetzigen Gesetzeslage allen Erwerbsfähigen, also auch Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr, zu. Warum nicht auch Kindern unter 15 Jahren? Das sei, so Cremer, eine Frage der Gerechtigkeit für Familien. Denn Familien bräuchten mehr Rücklagen als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder.
Der in der Presse genannte Betrag von 750 Euro erfülle die Funktion eines solchen Grundfreibetrags nicht. "Die 750 Euro für jeden Familienangehörigen sind gedacht für notwendige Anschaffungen und sollen als Puffer dienen, wenn zum Beispiel Haushaltsgeräte wie ein Herd kaputtgehen."
Damit spricht sich die Caritas nicht grundsätzlich gegen die Berücksichtigung des Vermögens von Kindern aus. Kinder, die aus eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, brauchen keine Grundsicherungsleistungen.
Kontakt:
Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär des Deutschen
Caritasverbandes
Tel. (0761) 200-216
E-Mail: georg.cremer@caritas.de
RA Dr. Frank Brünner
Sozialrechtsexperte
Tel. 0761 / 200-576
E-Mail: frank.bruenner@caritas.de
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