Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigung Cockpit e.V. mehr verpassen.

Vereinigung Cockpit e.V.

Urabstimmung mit deutlichem Ergebnis - bei EW Discover GmbH Streiks möglich

Urabstimmung mit deutlichem Ergebnis - bei EW Discover GmbH Streiks möglich

Mit einer überwältigenden Beteiligung unserer Mitglieder hat eine klare Mehrheit von 95,6 % für Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen zu einem MTV- und einem VTV für das Cockpitpersonal der EW Discover GmbH gestimmt. Die Urabstimmung ist ein klares Signal an den Arbeitgeber, nicht weiter an Vorbedingungen festzuhalten und stattdessen endlich ein aus unserer Sicht verhandlungsfähiges Angebot zu unterbreiten, um eine Rückkehr an den Verhandlungstisch zu ermöglichen. Die Gremien der VC werden nun intern das weitere Vorgehen beraten.

  Kontakt:
  VC Pressestelle, +49 69 / 695976 102

Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

 V. i. S. d. P.: Vereinigung Cockpit e.V., Unterschweinstiege 10, 60549 Frankfurt, Tel.: 069 / 69 59 76 - 0, Fax: 069 / 69 59 76 - 150,  presse@vcockpit.de,  www.vcockpit.de
 twitter.com/vcockpit 
 facebook.com/vcockpit 
 linkedin.com/company/vereinigungcockpit 
Weitere Storys: Vereinigung Cockpit e.V.
Weitere Storys: Vereinigung Cockpit e.V.
  • 21.12.2023 – 17:43

    Warnstreik bei Discover Airlines noch vor Weihnachten möglich

    Warnstreik bei Discover Airlines noch vor Weihnachten möglich Die Verhandlungen zur Tarifierung der Lufthansa Tochter “Discover Airlines” befinden sich in einer Sackgasse. Aus Sicht der Vereinigung Cockpit waren Arbeitgeber und Gewerkschaft zwischenzeitlich auf einem guten Weg, zunächst zumindest eine Teileinigung erzielen zu können. Zuletzt machte sich jedoch Ernüchterung breit. Trotz grundsätzlich positiver ...

  • 19.10.2023 – 16:39

    Rechtsposition von Teilzeitbeschäftigten vor dem EuGH gestärkt

    Rechtsposition von Teilzeitbeschäftigten vor dem EuGH gestärkt In dem vom 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts nach Luxemburg überwiesenen Vorabentscheidungsersuchen hatte ein Pilot der Lufthansatochter Cityline gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Im Kern ging es um die Frage, ob die auch deutschlandweit häufig anzutreffende Norm, wonach ein Teilzeitbeschäftigter ...