Caravaning Industrie Verband (CIVD)
EU-Führerscheinreform: Caravaning-Industrie begrüßt Sonderregelung für Reisemobile
Die neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Die deutsche Caravaning-Industrie hat sich über Jahrzehnte hinweg für diese Anpassung eingesetzt.
Frankfurt am Main, 25. März 2025
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie verständigt, die eine Sonderregelung für Reisemobile umfasst: Demnach soll das zulässige Gesamtgewicht für Inhaber eines B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen bei Reisemobilen erhöht werden. Die überarbeitete Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen.
Mit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 teilte sich in Deutschland die stetig wachsende Zahl der Reisemobilisten immer mehr in zwei Klassen auf. Während mit dem alten Führerschein der Klasse 3 noch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden dürfen, ist es Besitzern des B-Führerscheins nur erlaubt, Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen zu lenken. Die Grenze von 3,5 Tonnen wird aus vielen Gründen schnell erreicht: Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft voraussichtlich weiter ansteigen.
Daher setzt sich der Caravaning Industrie Verband (CIVD) bereits seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband „European Caravan Federation“ (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene ein.
In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch leichter zugänglich zu machen und trägt so positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa bei.
Pressekontakt: Marc Dreckmeier Leiter Marketing & PR Tel: +49 69 704039-18 marc.dreckmeier@civd.de Jonathan Kuhn Marketing & PR Tel: +49 69 704039-28 Mobil: +49 1520 8921101 jonathan.kuhn@civd.de Caravaning Industrie Verband e. V. (CIVD) Der Caravaning Industrie Verband ist die Interessenvertretung des industriellen Zweigs der deutschen Caravaningbranche. Zu seinen Mitgliedern zählen neben deutschen und europäischen Herstellern von Caravans und Reisemobilen auch zahlreiche Unternehmen der Zulieferindustrie, Dienstleister sowie öffentliche Institutionen und Verbände. Der 1962 gegründete Verband vertritt alle Belange der deutschen Caravaningindustrie gegenüber der nationalen und europäischen Politik und ihren Behörden und Institutionen. Darüber hinaus ist der CIVD ideeller Träger der weltweit größten Messe für Freizeitfahrzeuge – dem CARAVAN SALON – und sorgt damit für wichtige Impulse für die Caravaningbranche in Europa.