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Keine klare Linie bei der Einstufung von Gewaltspielen

Hamburg (ots)

Drastische Gewaltdarstellungen in aktuellen Spiele-Hits / Brutales Gewaltspiel bekommt USK-Freigabe ab 18 / Altersfreigaben von USK und BPjM stehen teilweise in Widerspruch zu gültigen Richtlinien

Abgehackte Gliedmaßen in "God of War 3" und tote Zivilisten in "Kane & Lynch 2 - Dog Days" - aktuelle Spiele-Hits schocken mit brutaler Gewalt. Um Kinder und Jugendliche vor den Gewaltdarstellungen zu schützen, entscheidet die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) über Altersfreigaben für Spiele. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann Spiele sogar indizieren, die dann nicht mehr beworben und im normalen Handel verkauft werden dürfen. Wie die Zeitschrift COMPUTERBILD SPIELE zeigt, steht die Einstufungspraxis aber in Widerspruch zu gesetzlichen Richtlinien (Heft 12/2010, jetzt im Handel).

Vor Verkaufsstart eines Spiels legen es die Hersteller bei der USK zur Prüfung vor. Diese vergibt eines von fünf Alterskennzeichen: ohne Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und keine Jugendfreigabe. Eine Indizierung ist nur durch die BPjM möglich, die Spiele auf Antrag von Polizei oder Jugendamt prüft. Laut Kennzeichnungsrichtlinien der USK erfüllt ein Spiel die Kriterien für eine Indizierung, wenn "drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen". Hat die USK allerdings bereits eine Alterskennzeichnung erteilt, ist die Indizierung ausgeschlossen. Aber: Bei gewalthaltigen Spielen vergibt die USK zum Teil von sich aus erst gar keine Kennzeichnung, sondern bittet die BPjM um eine Voreinschätzung.

Die derzeitige Einstufungspraxis von USK und BPjM steht allerdings teilweise in Widerspruch zu den eigenen Kennzeichnungsrichtlinien. Bei "Kane & Lynch 2" etwa können Spieler mit der Spielfigur Lynch in Schanghai Amok laufen und wehrlose Zivilisten erschießen - das führte folgerichtig zur Indizierung. Der brutale Action-Kracher "God of War 3" hingegen wurde von der BPjM nicht indiziert, sondern erhielt die Freigabe ab 18 Jahren - obwohl die USK zunächst keine Alterskennzeichnung erteilen wollte. Begründung der BPjM: "God of War 3" spielt nicht in der Realität, sondern in einer Fantasiewelt voller Götter und Dämonen.

COMPUTERBILD SPIELE sieht hier dringenden Handlungsbedarf bei der korrekten Umsetzung der Alterskennzeichnungs-Richtlinien, damit USK und BPjM in Zukunft einheitlich und nachvollziehbar Spiele bewerten. Denn wenn "drastisch inszenierte Gewalttaten gegen menschlich gestaltete Spielfiguren" ein Indizierungsgrund sind, dürften weder God of War 3 noch aktuelle Militärspiele frei verkäuflich sein. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen müssen konsequent angewendet werden.

COMPUTERBILD SPIELE im Internet: www.cbspiele.de

Pressekontakt:

COMPUTERBILD SPIELE
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg

Redaktions-Ansprechpartner: Marco Häntsch, Tel. 040-34729558 - auch
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