AOK-Arzneirabattverträge: Oberstes deutsches Sozialgericht bestätigt Zuständigkeit des Sozialgerichtes Stuttgart
Stuttgart (ots)
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat auf Antrag der AOK Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass für die rechtlichen Auseinandersetzungen zu den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen das Sozialgericht Stuttgart zuständig ist. "Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter Gerichts in den nächsten Tagen", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungschef der Rabattverträge für das AOK-System am Mittwoch (12.12.2007) in Stuttgart.
Oberstes Ziel der AOK ist laut Hermann, Rabattverträge für alle ausgeschriebenen Arzneiwirkstoffe möglichst schnell an den Start zu bringen. Hermann: "Nur so können wir noch größere Einsparpotenziale erzielen und unseren Versicherten durch die Zuzahlungsbefreiung Geld sparen helfen."
Zur Jahresmitte hatte die AOK Arzneirabattverträge für 83 Wirkstoffe ausgeschrieben. Bis jetzt sind schon für insgesamt 22 Wirkstoffe Verträge abgeschlossen worden. Die AOK habe dafür ein Einsparpotenzial von 175 Millionen Euro für die zweijährige Vertragslaufzeit errechnet. Das geplante Gesamteinsparvolumen würde sich auf rund eine Milliarde Euro belaufen.
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