2. Pflegestärkungsgesetz verändert Pflegelandschaft radikal - AOK-Baden-Württemberg bereitet Versicherte umfassend auf die Veränderungen vor
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Stuttgart (ots)
Am 1. Januar tritt das neue Gesetz in Kraft - Gesundheitskasse bietet schon jetzt umfassende Informationsangebote MANUSKRIPT MIT O-TÖNEN
Anmoderation:
Wer als Angehöriger Menschen in der Familie hat, die auf Hilfe angewiesen sind, der weiß, wie hoch die Belastung durch die Pflege ist. Ab 1. Januar wird sich für Pflegende und Hilfsbedürftige vieles verbessern: Denn dann tritt die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und löst die über 20 Jahre alte Pflegeversicherung ab. Die hatte vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Blick, für die Ermittlung des Hilfsbedarfs waren nur die körperlichen Gebrechen ausschlaggebend. Im Laufe der Jahre hat sich aber herausgestellt, dass diese Betrachtungsweise nicht ausreicht. Menschen mit Demenz beispielsweise sind zwar oft körperlich noch in der Lage, bestimmte Dinge zu tun, haben aber vergessen, wie die einzelnen Handlungsschritte ausgeführt werden. Meist brauchen sie daher rund um die Uhr Anleitung und Betreuung durch andere. Das jetzt im neuen Gesetz verankerte Verfahren zur Begutachtung schließt deshalb geistige und psychische Beeinträchtigungen mit ein und bewertet diese Einschränkungen vollkommen gleichrangig mit körperlichen. Dadurch erhalten auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen den gleichen Zugang zu den Pflegeleistungen. Eine längst überfällige Gesetzesänderung sagt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Schließlich hat sich die Gesundheitskasse jahrelang für entsprechende Verbesserungen bei der Pflege eingesetzt:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Es ist ein großer Fortschritt, und dieses Gesetz, im Gegensatz zu vielen anderen, beschäftigt uns als AOK Baden-Württemberg seit weit über einem Jahr. Es wird der Mensch insgesamt in den Blick genommen, mit seinen Möglichkeiten am sozialen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und das ist schon ein deutlicher Paradigmenwechsel. (0:25)
Das 2. Pflegestärkungsgesetz enthält auch zahlreiche Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen. Wenn sich der Pflegeaufwand vorübergehend erhöht - beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt - kann eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Das ist doppelt so lang wie bisher. Weitere sechs Wochen Auszeit sind für Angehörige über die sogenannte Verhinderungspflege möglich: So können künftig bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson die Kosten für eine Ersatzpflegekraft geltend gemacht werden. Einen ganz entscheidenden Schritt nach vorn sieht Dr. Christopher Hermann im Wegfall des so genannten Minutenzählens. Noch wird in der Pflegeversicherung der tägliche Hilfebedarf der Antragsteller in Minuten ermittelt, zum 1. Januar ist damit endlich Schluss:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Es wird geschaut, wie ist die Beeinträchtigung im Hinblick auf die Teilnahme am sozialen Leben, wie ist die Beeinträchtigung natürlich auch etwa in der eigenverantwortlichen Gestaltung des Tages? Ist die Möglichkeit hier gegeben oder sind starke oder sogar sehr starke Beeinträchtigungen da. Das ganze wird dann in ein Punkteschema umgewandelt. Und danach werden nicht wie bisher Pflegestufen sondern fünf Pflegegrade gebildet. Dort werden die Menschen sehr viel adäquater abgebildet in ihrer Beeinträchtigung der Alltagskompetenz. (0:42)
Um herauszufinden, welcher Informationsbedarf zum 2. Pflegestärkungsgesetz bei den Familien besteht, hat die AOK Baden-Württemberg eigens eine Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Besonders hervorzuheben sind dabei die Ergebnisse, welche Auswirkungen die Pflegetätigkeit auf Angehörige hat: So gaben 73 Prozent der Befragten an, dass sie die Pflege schon einmal traurig gemacht hat. Zwei Drittel fühlen sich schon mal gereizt, jeder Zweite klagt über Schlafstörungen, ist müde und pessimistisch. Ergebnisse die zeigen, dass die Entscheidung der AOK Baden-Württemberg richtig war, sich bereits frühzeitig in Sachen Verbesserung der Pflegesituation zu engagieren. Aus diesem Grund bietet die Gesundheitskasse für alle pflegenden Angehörigen Beratungsangebote an, auch wenn die gepflegte Person nicht AOK-versichert ist, betont Dr. Christopher Hermann:
O-Ton Dr. Christopher Hermann
Wir haben dieses Gesetz sofort als eine große Aufgabe für uns angesehen und wir helfen mit unseren Pflegefachkräften, Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern dort überall, wo jetzt ein komplexer Beratungsbedarf besteht. Der wird in vielen Fällen natürlich da sein. Und da gehen wir natürlich auch in vielen, vielen Fällen in die Häuslichkeit, schauen uns an, welche Möglichkeiten der Verbesserung der individuellen Situation es gibt, durch Hilfsmittel etc. und wollen dann dabei helfen abzustimmen, wie der Pflegebedarf optimal zueinander abgestimmt werden kann. (0:44)
Wie lange die Unterstützung eines Pflegeberaters in Anspruch genommen wird, hängt vom individuellen Bedarf ab. Die AOK begleitet so lange, bis sich die Situation stabilisiert hat.
Abmoderation:
Am 1. Januar 2017 tritt die zweite Stufe des neuen Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Informationen gibt es unter www.aok-baden-wuerttemberg.de.
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