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AOK Baden-Württemberg

Arzneimittelrabattoffensive
Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und AOK Baden-Württemberg jetzt geschlossen - Zuzahlungsbefreiung für AOK-Patienten

Stuttgart (ots)

Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg und die AOK Baden-Württemberg führen mit dieser 
Offensive die jahrelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei 
der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln fort. Inhalt der 
Vereinbarung ist die nachhaltige Förderung der Wirtschaftlichkeit der
qualitativ hochstehenden Arzneimittelversorgung im Lande. Die AOK 
Baden-Württemberg hat gemeinsam mit allen bundesdeutschen AOKs mit 
auch weltweit operierenden Generika-Firmen Rabattverträge nach § 130 
a Absatz 8 SGB V abgeschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist der 
verbesserte ökonomische Einsatz von Arzneimitteln ohne 
Qualitätseinbuße. Mit 11 Herstellern wurden für insgesamt 43 häufig 
verordnete Wirkstoffe und Kombinationen Rabattkonditionen für 2007 
fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen 
Apothekenverkaufspreis liegen. Von diesen bundesweit geltenden 
Verträgen profitieren auch AOK-versicherte Patienten in 
Baden-Württemberg. Die Nutzung der Generika-Präparate sichert dem 
Patienten nicht nur eine konstante Arzneimittelversorgung zu 
günstigeren Preisen. Durch die Umstellung auf rabattierte 
Arzneimittel sparen AOK-Versicherte auch massiv bei den 
Arzneimittelzuzahlungen. Wer bei der AOK Baden-Württemberg versichert
ist, braucht für alle rabattierten Arzneimittel ab 1. April keinerlei
Zuzahlung mehr zu leisten. "Dies ist ein innovatives und notwendiges 
Vorgehen, den seit Jahren steigenden Medikamentenausgaben entgegen zu
wirken. Für das Jahr 2007 rechnen wir erneut mit einer Steigerung um 
etwa 7 Prozent. Das Rabattkonzept der AOK Baden-Württemberg 
unterstützt nicht nur die Ärzteschaft zur Erreichung der mit der KV 
Baden-Württemberg in der Arzneimittelvereinbarung festgelegten Ziele.
Es schont auch wesentlich den Geldbeutel der AOK-Versicherten, weil 
sie die rabattierten Medikamente zuzahlungsfrei bekommen", so Dr. 
Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg am 
Montag (26.02.2007) in Stuttgart. Laut Hermann haben KV und AOK im 
Vertrag für Baden-Württemberg zudem vereinbart, dass die 
teilnehmenden Ärzte für die zur Umstellung der Patienten 
erforderlichen zusätzlichen Leistungen eine entsprechende Vergütung 
erhalten. Auch für den Arzt stellt diese Vereinbarung, bei gleich 
bleibendem therapeutischen Ansatz, eine erhebliche Erleichterung im 
Praxisalltag dar. Bisher war der Arzt gehalten, im vierzehntägigen 
Wechsel, die Preisentwicklung der verordneten Arzneimittel zu 
überprüfen und die Präparate aus wirtschaftlichen Aspekten zu ändern.
"Damit hilft diese Vereinbarung den niedergelassenen Ärzten bei ihrer
wichtigen Arbeit mit den Patienten, weil durch die Rabattregelungen 
Bürokratie abgebaut wird. Der Arzt braucht so nicht mehr auf Preise 
blicken, weil er weiß, dass die betreffenden Medikamente jetzt ein 
Jahr lang das selbe kosten - der Arzt hat jetzt also mehr Zeit für 
seine eigentliche Aufgabe der Beratung und Therapie", so Dr. 
Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen 
Vereinigung Baden Württemberg.

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon 0711 25 93-231

KV Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon: 0711 78 75-419

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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