Arzneimittelrabattoffensive
Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und AOK Baden-Württemberg jetzt geschlossen - Zuzahlungsbefreiung für AOK-Patienten
Stuttgart (ots)
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die AOK Baden-Württemberg führen mit dieser Offensive die jahrelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln fort. Inhalt der Vereinbarung ist die nachhaltige Förderung der Wirtschaftlichkeit der qualitativ hochstehenden Arzneimittelversorgung im Lande. Die AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit allen bundesdeutschen AOKs mit auch weltweit operierenden Generika-Firmen Rabattverträge nach § 130 a Absatz 8 SGB V abgeschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist der verbesserte ökonomische Einsatz von Arzneimitteln ohne Qualitätseinbuße. Mit 11 Herstellern wurden für insgesamt 43 häufig verordnete Wirkstoffe und Kombinationen Rabattkonditionen für 2007 fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen Apothekenverkaufspreis liegen. Von diesen bundesweit geltenden Verträgen profitieren auch AOK-versicherte Patienten in Baden-Württemberg. Die Nutzung der Generika-Präparate sichert dem Patienten nicht nur eine konstante Arzneimittelversorgung zu günstigeren Preisen. Durch die Umstellung auf rabattierte Arzneimittel sparen AOK-Versicherte auch massiv bei den Arzneimittelzuzahlungen. Wer bei der AOK Baden-Württemberg versichert ist, braucht für alle rabattierten Arzneimittel ab 1. April keinerlei Zuzahlung mehr zu leisten. "Dies ist ein innovatives und notwendiges Vorgehen, den seit Jahren steigenden Medikamentenausgaben entgegen zu wirken. Für das Jahr 2007 rechnen wir erneut mit einer Steigerung um etwa 7 Prozent. Das Rabattkonzept der AOK Baden-Württemberg unterstützt nicht nur die Ärzteschaft zur Erreichung der mit der KV Baden-Württemberg in der Arzneimittelvereinbarung festgelegten Ziele. Es schont auch wesentlich den Geldbeutel der AOK-Versicherten, weil sie die rabattierten Medikamente zuzahlungsfrei bekommen", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg am Montag (26.02.2007) in Stuttgart. Laut Hermann haben KV und AOK im Vertrag für Baden-Württemberg zudem vereinbart, dass die teilnehmenden Ärzte für die zur Umstellung der Patienten erforderlichen zusätzlichen Leistungen eine entsprechende Vergütung erhalten. Auch für den Arzt stellt diese Vereinbarung, bei gleich bleibendem therapeutischen Ansatz, eine erhebliche Erleichterung im Praxisalltag dar. Bisher war der Arzt gehalten, im vierzehntägigen Wechsel, die Preisentwicklung der verordneten Arzneimittel zu überprüfen und die Präparate aus wirtschaftlichen Aspekten zu ändern. "Damit hilft diese Vereinbarung den niedergelassenen Ärzten bei ihrer wichtigen Arbeit mit den Patienten, weil durch die Rabattregelungen Bürokratie abgebaut wird. Der Arzt braucht so nicht mehr auf Preise blicken, weil er weiß, dass die betreffenden Medikamente jetzt ein Jahr lang das selbe kosten - der Arzt hat jetzt also mehr Zeit für seine eigentliche Aufgabe der Beratung und Therapie", so Dr. Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg.
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