Deutsches Institut für Menschenrechte
Prof. Dr. Beate Rudolf tritt am 1. Januar ihr Amt als Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte an (mit Bild)
Berlin (ots)
Die Staats- und Völkerrechtlerin Beate Rudolf ist neue Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin. Die 45-jährige Professorin und Menschenrechtsexpertin tritt ihr Amt am 1. Januar 2010 an. Sie folgt Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, der den Ruf auf eine Professur für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg angenommen hat.
Prof. Dr. iur. Beate Rudolf lehrte zuvor sechs Jahre als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und leitete das Teilprojekt "Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten" im Sonderforschungsbereich "Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit".
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Grund- und Menschenrechte sowie Staatsstrukturprinzipien nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht sowie in rechtsvergleichender Perspektive. Ihre über zwanzigjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre auf diesen Gebieten (an den Universitäten Bonn, Düsseldorf, der Tulane Law School in New Orleans sowie der Freien Universität Berlin) ergänzte sie durch praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit, unter anderem während des Referendariats im Direktorat für Menschenrechte des Europarats, als Vertreterin von Beschwerdeführern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit innerhalb des Deutschen Juristinnenbundes und der European Women Lawyers Association, deren Vizepräsidentin sie ist. Sie gehört zur Redaktion der deutschsprachigen Sammlung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR-E).
Zu ihren Veröffentlichungen zählen "Die thematischen Berichterstatter und Arbeitsgruppen der UN-Menschenrechtskommission" (2000), "Frauen und Völkerrecht" (2006, Hrsg.) und "Gleichbehandlungsrecht" (2007, hrsg. mit Matthias Mahlmann) sowie zahlreiche Aufsätze zu einzelnen Fragen des Menschenrechtsschutzes.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Es wurde im Dezember 2000 auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses gegründet. Das Institut fördert neben der Menschenrechtsbildung vor allem die Umsetzung internationaler und europäischer Normen und Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland. Die Aufgaben des Instituts umfassen Information und Dokumentation, angewandte Forschung, Politikberatung und Menschenrechtsbildung im Inland.
Fotos von Prof. Dr. Beate Rudolf: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/presse/bildmaterial.html
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