Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte begleitet Aushandlung der europäischen Konvention gegen Gewalt gegen Frauen
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Namen der Europäischen Gruppe der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Kommentare und Empfehlungen zum Entwurf einer Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt des Europarats abgegeben.
Die Konvention wird im Rahmen des Europarats und der Vereinten Nationen das erste rechtsverbindliche Dokument sein, das Staaten verpflichtet, gegen Gewalt gegen Frauen in Friedens- und Kriegszeiten sowie häusliche Gewalt vorzugehen. Zudem sollen die Staaten Beratung, Schutz und effektive Rechtsmittel für betroffene Frauen gewährleisten.
Das Institut empfiehlt, die Rechtsträgerinnen in den Mittelpunkt der Konvention zu stellen. Die Präventions-, Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsleistungen müssten allen Frauen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Die Angebote und Einrichtungen sollten auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Flüchtlingen, Frauen ohne Papiere, Mädchen, älteren Frauen, lesbische Frauen und Transgender zugeschnitten sein.
Das Institut hebt die Bedeutung effektiver Monitoring-Mechanismen auf nationaler und europäischer Ebene hervor, welche die Umsetzung der Konvention regelmäßig überprüfen. Zudem werden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Gremien und Verfahren gemacht.
Die Konvention wird seit 2009 durch ein Komitee des Europarats ausgehandelt, das aus Vertretern der Mitgliedsstaaten sowie aus Beobachterinnen von Nichtregierungsorganisationen und aus der Wissenschaft besteht. Dem Deutschen Institut für Menschenrechte wurde für die Europäische Gruppe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen der Beobachterstatus im Komitee verliehen.
Weitere Informationen zum Statement und zum Entwurf der Konvention auf der Website des Instituts: http://www.presseportal.de/go2/Konvention
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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