Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Forderungen Sarrazins als menschenrechtlich unzulässig
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert Äußerungen von Thilo Sarrazin, Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank. "Wesentliche Forderungen Sarrazins nach Rechtsänderungen liegen jenseits des menschenrechtlich Zulässigen und des unveränderlichen Kerns des Grundgesetzes", erklärte Dr. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Zudem sei kennzeichnend für die Äußerungen Sarrazins, dass er die Gesellschaft in Deutschland nach dem Muster "Wir" und die "Anderen" unterteile. Innerhalb der "Anderen" bilde er weitere Untergruppen wie "Türken", "Araber" oder wahlweise "muslimische Migranten", deren Mitgliedern er in verallgemeinernder und herabwürdigender Weise bestimmte negative Eigenschaften zuschreibe. "Solche rassistischen Kategorisierungen sind in einer Gesellschaft, die sich zu den Menschenrechten bekennt, nicht hinnehmbar", so Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte. In Deutschland sei von Rassismus häufig nur dann die Rede, wenn es um politisch organisierten Rechtsextremismus gehe. Dieses enge Verständnis von Rassismus habe praktische Folgen: Rassismus im Alltag, unterhalb der Schwelle von Gewalt, und strukturelle Diskriminierungen, etwa im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt, erhielten im Einwanderungsland Deutschland nicht die angemessene Aufmerksamkeit. "Die gegenwärtige Debatte sollte zum Ausgangspunkt für eine sachliche Diskussion über die Voraussetzungen einer inklusiven Gesellschaft und über das Verständnis von Rassismus in Deutschland werden", so Cremer weiter.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme zu Äußerungen Sarrazins verfasst. Den ausführlichen Text finden Sie hier: http://www.presseportal.de/go2/stellungnahmen
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