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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen

Berlin (ots)

Am 23. Dezember 2010 tritt das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in Kraft. Dazu erklärt Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut begrüßt das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen außerordentlich. In vielen Ländern gehört die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens leider nach wie vor zum Arsenal staatlicher Repression. Mit dieser Konvention ist nun erstmals ein verbindliches Instrument geschaffen worden, das die mit dem Verschwindenlassen verbundenen Menschenrechtsverletzungen umfassend bekämpft. So verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und verschafft den Opfern und ihren Familienangehörigen Informations- und Entschädigungsrechte. Ein Experten-Ausschuss prüft Staatenberichte und, soweit der Vertragsstaat dies akzeptiert, auch Individualbeschwerden. Deutschland hat sich aktiv für das Zustandekommen der Konvention eingesetzt und gehörte zu den Erstunterzeichnern. Nun sollte die Bundesregierung möglichst bald die in der Konvention vorgesehene Erklärung abgeben, die eine Individualbeschwerde nach Art. 31, Abs. 1 der Konvention möglich macht."

"Verschwindenlassen" bedeutet nach der Konvention die Festnahme, den Freiheitsentzug, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder von der Verschleierung des Verbleibs der verschwundenen Person.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 tritt nach der Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Deutschland hat seine Ratifikationsurkunde am 24.9.2009 hinterlegt.

Wolfgang Heinz (2008): Das neue internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Essay. Deutsches Institut für Menschenrechte. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen.html

Konventionstext: http://www.presseportal.de/go2/PM_22.12.2010

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: (030) 259 359 14
E-mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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