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Deutsches Institut für Menschenrechte

Zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar
Menschenrechtsinstitut warnt vor Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Anlässlich des Europäischen Datenschutztages erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Nach dem Attentat auf das Pariser Satire-Magazin 'Charlie Hebdo' werden die Rufe nach einer verstärkten Datenüberwachung lauter. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt trotz der Besorgnis nach den Anschlägen in Frankreich, die Pläne für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung fallen zu lassen.

Metadaten zu Telekommunikationsvorgängen sind hochsensible Daten. Ihre pauschale Speicherung auf Vorrat stellt einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Dies haben das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und internationale Menschenrechtsgremien in den vergangenen Jahren eindringlich festgestellt. Noch im Dezember hat die Bundesregierung maßgeblich auf die Verabschiedung einer Resolution zum 'Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter' in der UN-Generalversammlung hingewirkt, die betonte, dass jegliche Form der Telekommunikationsüberwachung - also auch die Erfassung von Metadaten - im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverträgen stehen muss.

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 deutlich gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung zwar einen legitimen Zweck verfolgt, die undifferenzierte Registrierung des Kommunikationsverhaltens fast der gesamten europäischen Bevölkerung jedoch völlig unverhältnismäßig und nicht erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil von 2010 fest, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine extrem weitreichende Maßnahme handelt, die bisher ohne Beispiel in der Rechtsordnung ist. Angesichts der strengen höchstrichterlichen Vorgaben kommen alle Versuche für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einer Quadratur des Kreises gleich, die entweder menschenrechtlich eine Mogelpackung wären oder keinen Mehrwert für die Sicherheitsbehörden bringen würden.

Angesichts der menschenrechtlichen Gefahren, die in der anlasslosen Überwachung liegen, sollte daher von dem Vorhaben abgesehen werden. Absolute Sicherheit kann es nicht geben."

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird jährlich am 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde.

Weitere Informationen Pressemitteilung (08.04.2014): EuGH-Urteil entzieht umfassender Vorratsdatenspeicherung den Boden http://ots.de/1NPDR

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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