Deutsches Institut für Menschenrechte
Akkreditierungsausschuss überprüft gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte im Herbst
Berlin (ots)
Der internationale Akkreditierungsausschuss für Nationale Menschenrechtsinstitutionen in Genf hat beschlossen, die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte auf seiner diesjährigen Herbstsitzung zu überprüfen. Das teilte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte gestern dem Institut mit.
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hatte den Ausschuss in der vergangenen Woche über den Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Grundlage für das Institut vom 18. März 2015 informiert. Der Entwurf war vorab von den Koalitionsfraktionen ausgehandelt worden. In seiner Mitteilung stellte der Minister wegen der vorhergehenden Verhandlungen in der Koalition ein zügiges parlamentarisches Verfahren in Aussicht.
"Wir erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen ist und damit das Gesetz rechtzeitig für die inhaltliche Überprüfung auf der Herbstsitzung eingereicht werden kann", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. "Wir freuen uns deshalb, dass der Regierungsentwurf zwischenzeitlich auch parallel als Entwurf der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht worden ist und bereits morgen in erster Lesung behandelt wird."
Das Verfahren der turnusgemäßen Überprüfung des Deutschen Instituts für Menschenrechte war im Herbst 2013 eingeleitet und im Herbst 2014 angesichts des beginnenden Abstimmungsprozesses zwischen den Koalitionsfraktionen auf März 2015 vertagt worden.
Nach den "Pariser Prinzipien", den internationalen Maßstäben für Nationale Menschenrechtsinstitutionen, bedürfen diese einer in Gesetz oder Verfassung verankerten Grundlage. Nur Institutionen, die die Pariser Prinzipien erfüllen, erhalten den A-Status und haben Rede- und Mitwirkungsrechte bei den UN-Menschenrechtsgremien in Genf.
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