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Deutsches Institut für Menschenrechte

Bundesregierung soll Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschusses überprüfen lassen

Berlin (ots)

Heute wird der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Abschlussbericht beschließen. Erneut hat der Ausschuss überfraktionell wichtige Aufklärungsarbeit geleistet. Was aber wurde bisher von den Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages umgesetzt? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat der künftigen Bundesregierung jetzt in einer Stellungnahme empfohlen, die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungssauschusses überprüfen zu lassen.

"Der Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses vom August 2013 sollte der Auftakt für einen weitreichenden Reformprozess in Polizei und Justiz sein. Bislang fehlt jedoch eine unabhängige Untersuchung der tatsächlichen Konsequenzen in der Praxis", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme am 22. Juni. So müsse untersucht werden, ob und wie sich die Arbeit der Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich verändert habe. Es stelle sich auch die Frage, ob rassistisch motivierte Straftaten in angemessener Weise wahrgenommen und verfolgt würden und ob im Rahmen der Ermittlungen ein angemessener und sachgerechter Umgang mit den Betroffenen erfolge.

"Es hat zwar wichtige Änderungen in den Rechtsgrundlagen für die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben, um die Effektivität bei der Strafverfolgung rassistisch motivierter Straftaten zu steigern. Ob diese jedoch tatsächlich zu einer Veränderung der Ermittlungspraxis geführt haben, ist bislang unklar", so Follmar weiter. Zahlreiche Initiativen, Organisationen und Betroffene berichteten immer wieder über Defizite bei der Strafverfolgung rassistisch motivierter Taten und diskriminierendes Handeln durch die Behörden. "Die künftige Bundesregierung wie auch die Regierungen der Länder sollten sich daher darauf verständigen, eine unabhängige Untersuchung in Auftrag zu geben. Möglich und sinnvoll wäre eine solche Untersuchung auch dann, wenn sich nicht alle Länder daran beteiligen", erklärte Follmar.

Weitere Informationen:

Stellungnahme: Werden die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages tatsächlich umgesetzt? Künftige Bundesregierung sollte unabhängige Untersuchung initiieren. (22.06.2017) http://ots.de/aQYlw

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand | Pressesprecherin
Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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