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Deutsches Institut für Menschenrechte

Kinderarmut in Deutschland bekämpfen - Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Bundesregierung diskutiert

Berlin (ots)

Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts
für Menschenrechte diskutierten heute Vertreter und Vertreterinnen
von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen
des UN-Kinderrechtsausschusses an Deutschland vom Januar diesen
Jahres. Der UN-Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen
zusammen und überwacht die Einhaltung des UN-Kinderrechtsabkommens
von 1989.
Als besorgniserregend bezeichnen die Ausschuss-Mitglieder die
Verbreitung von Armut, die insbesondere Großfamilien, Familien mit
einem Elternteil, ausländische sowie unverhältnismäßig viele Familien
in den östlichen Bundesländern betrifft. Zudem kritisieren sie die
unzureichende Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und
fordern die Bundesregierung auf, qualifizierte
Kinderbetreuungsangebote auszubauen. Der Ausschuss empfiehlt darüber
hinaus die systematische Einführung von menschenrechtsbezogenen
Bildungsangeboten für alle Berufsgruppen, die für die Belange von
Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Bedenken des Ausschusses beziehen sich ebenso auf den Status und
die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland. Der Ausschuss
fordert Deutschland auf, die Verfahren für die Zusammenführung von
Flüchtlingsfamilien zu erleichtern, Geburtsurkunden für in
Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden und Flüchtlingen
auszustellen und das Jugendhilfegesetz uneingeschränkt für alle
Flüchtlingskinder unter 18 Jahren anzuwenden.
Die Sachverständigen empfehlen ferner die Einrichtung einer
unabhängigen Monitoringinstitution auf Bundesebene, die die Umsetzung
der Kinderrechtskonvention überwachen und bewerten soll. Diese soll
auch Beschwerden über Kinderrechtsverletzungen entgegennehmen und in
kindgerechter Weise untersuchen.
Die Teilnehmenden des heutigen Fachgesprächs diskutierten diese
und andere Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses sowie die
Umsetzungsmöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene. Darüber hinaus
wurden weitere notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der
Kinderrechtskonvention aufgezeigt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt zu den
Staatenberichten Deutschlands an die internationalen Vertragsorgane
zwischen September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, von
Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft durch, um die
Umsetzung der jeweiligen Ausschuss-Empfehlungen zu unterstützen. In
diesem Jahr haben neben dem UN-Kinderrechtsausschuss auch die
UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommens, des Paktes über
bürgerliche und politische Rechte, der Anti-Folter-Konvention sowie
die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen.

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Deutsches Institut für Menschenrechte
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Tel. 030 - 259 369 - 13
Mobil: 0176 - 23179700

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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