Deutsches Institut für Menschenrechte
Kinderarmut in Deutschland bekämpfen - Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Bundesregierung diskutiert
Berlin (ots)
Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte diskutierten heute Vertreter und Vertreterinnen von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Deutschland vom Januar diesen Jahres. Der UN-Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die Einhaltung des UN-Kinderrechtsabkommens von 1989.
Als besorgniserregend bezeichnen die Ausschuss-Mitglieder die Verbreitung von Armut, die insbesondere Großfamilien, Familien mit einem Elternteil, ausländische sowie unverhältnismäßig viele Familien in den östlichen Bundesländern betrifft. Zudem kritisieren sie die unzureichende Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und fordern die Bundesregierung auf, qualifizierte Kinderbetreuungsangebote auszubauen. Der Ausschuss empfiehlt darüber hinaus die systematische Einführung von menschenrechtsbezogenen Bildungsangeboten für alle Berufsgruppen, die für die Belange von Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Bedenken des Ausschusses beziehen sich ebenso auf den Status und die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland. Der Ausschuss fordert Deutschland auf, die Verfahren für die Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien zu erleichtern, Geburtsurkunden für in Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden und Flüchtlingen auszustellen und das Jugendhilfegesetz uneingeschränkt für alle Flüchtlingskinder unter 18 Jahren anzuwenden.
Die Sachverständigen empfehlen ferner die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringinstitution auf Bundesebene, die die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwachen und bewerten soll. Diese soll auch Beschwerden über Kinderrechtsverletzungen entgegennehmen und in kindgerechter Weise untersuchen.
Die Teilnehmenden des heutigen Fachgesprächs diskutierten diese und andere Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses sowie die Umsetzungsmöglichkeiten auf Bundes- und Länderebene. Darüber hinaus wurden weitere notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufgezeigt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt zu den Staatenberichten Deutschlands an die internationalen Vertragsorgane zwischen September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, von Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft durch, um die Umsetzung der jeweiligen Ausschuss-Empfehlungen zu unterstützen. In diesem Jahr haben neben dem UN-Kinderrechtsausschuss auch die UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommens, des Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der Anti-Folter-Konvention sowie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen.
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