Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass das Frankfurter Landgericht in seinem Urteil gegen den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten weit unter dem Regelstrafrahmen geblieben ist. "Der Ausspruch einer Verwarnung mit Strafvorbehalt wird der Bedeutung des absoluten Folterverbotes als einer Grundlage rechtsstaatlicher Ordnung nicht gerecht", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt als Rechtsinstitut mit Ausnahmecharakter setzt voraus, dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu einer Strafe nicht gebietet.
"Die Bedeutung des heute zu Ende gegangenen Gerichtsverfahrens reicht weit über die strafrechtliche Beurteilung eines Einzelfalls hinaus. Denn es geht darum, deutlich zu machen, dass in Deutschland Folter auch in Ausnahmefällen nicht erlaubt ist oder geduldet wird", so Bielefeldt weiter. Das sowohl im Verfassungsrecht als auch im Völkerrecht verankerte Folterverbot untersage auch eine faktische Relativierung. Die absolute Geltung des Folterverbotes dürfe nicht durch das Strafrecht in der Weise ausgehöhlt werden, dass Polizeibeamte davon ausgehen könnten, dass sie sich in bestimmten Fallkonstellationen strafrechtlich nicht verantworten müssten. Polizeibeamte, zumal in leitender Position, sollten sich der Absolutheit des Folterverbots in besonderem Maße bewusst sein.
Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die Menschenwürde im Grundgesetz absolut und schrankenlos geschützt sei. "Die Abwägung 'Menschenwürde gegen Menschenwürde', auf die sich die Verteidigung gestützt hat, widerspricht dem Prinzip der Unverletzbarkeit der Menschenwürde", erklärte Bielefeldt. "Das absolute Folterverbot ist kein blutleeres Prinzip, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft, hinter der viele leidvolle Erfahrungen stehen."
Pressekontakt:
Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 - 13 Mobil: 0176 - 231 797 00
email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell