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Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte
kritisiert, dass das Frankfurter Landgericht in seinem Urteil gegen
den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten weit unter dem
Regelstrafrahmen geblieben ist. "Der Ausspruch einer Verwarnung mit
Strafvorbehalt wird der Bedeutung des absoluten Folterverbotes als
einer Grundlage rechtsstaatlicher Ordnung nicht gerecht", erklärte
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt als Rechtsinstitut
mit Ausnahmecharakter setzt voraus, dass die Verteidigung der
Rechtsordnung die Verurteilung zu einer Strafe nicht gebietet.
"Die Bedeutung des heute zu Ende gegangenen Gerichtsverfahrens
reicht weit über die strafrechtliche Beurteilung eines Einzelfalls
hinaus. Denn es geht darum, deutlich zu machen, dass in Deutschland
Folter auch in Ausnahmefällen nicht erlaubt ist oder geduldet wird",
so Bielefeldt weiter. Das sowohl im Verfassungsrecht als auch im
Völkerrecht verankerte Folterverbot untersage auch eine faktische
Relativierung. Die absolute Geltung des Folterverbotes dürfe nicht
durch das Strafrecht in der Weise ausgehöhlt werden, dass
Polizeibeamte davon ausgehen könnten, dass sie sich in bestimmten
Fallkonstellationen strafrechtlich nicht verantworten müssten.
Polizeibeamte, zumal in leitender Position, sollten sich der
Absolutheit des Folterverbots in besonderem Maße bewusst sein.
Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die Menschenwürde im
Grundgesetz absolut und schrankenlos geschützt sei. "Die Abwägung
'Menschenwürde gegen Menschenwürde', auf die sich die Verteidigung
gestützt hat, widerspricht dem Prinzip der Unverletzbarkeit der
Menschenwürde", erklärte Bielefeldt. "Das absolute Folterverbot ist
kein blutleeres Prinzip, sondern eine zivilisatorische
Errungenschaft, hinter der viele leidvolle Erfahrungen stehen."

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 - 13 Mobil: 0176 - 231 797 00
email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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