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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes und fordert Stärkung der Antidiskriminierungsstelle

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den
Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes als wichtigen Schritt zur
Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands
begrüßt. Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf
des Antidiskriminierungsgesetzes sagte Heiner Bielefeldt, Direktor
des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Aus menschenrechtlicher
Perspektive ist es positiv, dass der vorgelegte Entwurf über eine
Minimallösung hinausgeht und Diskriminierung wegen der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet.
Entgegen vieler Stellungnahmen, die derzeit zu lesen sind, ist der
Schutz vor Diskriminierung dem liberalen Menschenrechtsverständnis
nicht wesensfremd, sondern als Schutz gleicher Würde und gleicher
Freiheiten immanent."
Das Institut bemängelt Schwachstellen des Gesetzentwurfes bei der
Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle und der
Verbandsbeteiligung. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass
eine starke und unabhängige Antidiskriminierungsstelle für die
Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes zentrale Bedeutung habe, so
Bielefeldt. "Die Stelle sollte stärkere Befugnisse bei der
rechtlichen Beratung und Begleitung der Betroffenen erhalten. Die
Ernennung der Leitung sollte von der Legislaturperiode abgekoppelt
werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu gewährleisten." Der
Begriff der 'Rasse' müsse aus dem Entwurf gestrichen werden. Das
Merkmal 'ethnische Herkunft' sichere bereits den Rechtsschutz für
Opfer rassistischer Diskriminierung.
Der Schutz vor Diskriminierung ist in den zentralen
internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen enthalten,
etwa in den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische
sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Für einige besonders von
Diskriminierung betroffene Gruppen ist dieser Schutz in speziellen
Abkommen ausdifferenziert, etwa im UN-Abkommen gegen
Rassendiskriminierung (ICERD) und im Frauenrechteübereinkommen
(CEDAW). Zu den dort niedergelegten Verpflichtungen gehört auch die
staatliche Pflicht, adäquaten und effektiven Rechtschutz gegen
Diskriminierung durch Private zu gewähren. Das Fehlen spezifischer
Antidiskriminierungsgesetzgebung in Deutschland war wiederholt Anlass
zu Kritik internationaler Menschenrechtsgremien, zuletzt seitens der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz vom Juni 2004.
Zudem fordert das Institut die Bundesregierung auf, neben der
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien auch das 12.
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu
ratifizieren. Dieses menschenrechtliche Instrument des Europarates,
das die Bundesregierung bereits 2000 gezeichnet hatte, verstärkt den
Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Behörden und Gesetze und
wird im April 2005 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon: 030-259359-13, Mobil: 0176-23179700
emial: nierstehoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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