Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte warnt vor inquisitorischer Verdachtslogik bei Einbürgerung
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Transparenz des Verfahrens bei Einbürgerungen angemahnt. Einbürgerungswillige hätten ein Anrecht darauf, die Bedingungen und Hürden der Einbürgerung im Einzelnen zu kennen und die Gründe einer etwaigen Ablehnung zu erfahren, so Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. In einem freiheitlichen Rechtsstaat, der sich zur Achtung der Rechtspersonalität des Menschen bekennt, müsse auch die Praxis des Einbürgerungsverfahrens den Gesichtpunkten von Transparenz und Rechenschaftspflicht genügen.
Bielefeldt äußerte insbesondere Bedenken gegen die Einbeziehung von Gesinnungsfragen in Einbürgerungstests. Wer das Innere menschlicher Gesinnung ohne Rekurs auf faktisches Verhalten unmittelbar zum Gegenstand äußerer Überprüfung mache, könne nie eindeutige Ergebnisse erzielen. "Überschreitet der Staat diese Grenze, besteht die Gefahr, dass er in eine inquisitorische Verdachtslogik gerät, die weder mit der Würde der betroffenen Menschen noch mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar ist", so der Menschenrechtsexperte.
Bielefeldt betonte, dass das Diskriminierungsverbot als Strukturmerkmal der Menschenrechte auch bei der Einbürgerung Beachtung finden müsse. Das habe 2004 auch der Antirassismusausschuss der Vereinten Nationen klargestellt. Daher sei eine Zuspitzung von Fragen auf Muslime unzulässig. "Eine Einbürgerungspolitik, die darauf abzielte, durch Aufbau besonderer Hürden gegenüber ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten einen möglichst homogenen Staatsbürgerverband zu schaffen, wäre menschenrechtlich nicht legitim."
Siehe auch die aktuelle Publikation:
Heiner Bielefeldt: Einbürgerungspolitik in Deutschland. Zur Diskussion über Leitkultur und Staatsbürgerschaftstests. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, März 2006. ISBN 3-937714-18-9, 15 Seiten
Download: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=128
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