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DATEV übermittelte seit November über sieben Millionen Datensätze - Steuerdaten fristgerecht an Behörden senden

Nürnberg (ots)

Mit dem Steueränderungsgesetz von 2003 wurde die
Übermittlung von Steuerdaten an die Finanzbehörden neu geregelt.
Lohnsteuerbescheinigungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen müssen demnach grundsätzlich elektronisch
übertragen werden. Für Arbeitgeber, die für die Lohnabrechnung
Software einsetzen, war dieses Verfahren schon für die jährlichen
Lohnsteuerbescheinigungen 2004 anzuwenden. Die Umstellung auf das
elektronische Verfahren bedeutete nicht nur für die Unternehmen eine
große Herausforderung, sondern auch für den IT-Dienstleister DATEV,
der die zentrale Datendrehscheibe für den Mittelstand ist.
Allein in der Kalenderwoche 50 Mitte Dezember 2004 wurden über das
DATEV-Rechenzentrum fast 1,5 Millionen
Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen verschlüsselt an die Finanzbehörden
gesandt - gleich nach Abschluss der Dezember-Lohnabrechnung.
Insgesamt wurden von November 2004 bis Ende Februar 2005 für knapp
700.000 Arbeitgeber rund 6,5 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen
übermittelt.
Auch der erste Stichtag, zu dem die Umsatzsteuer-Voranmeldungen
und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch übermittelt werden mussten,
konnte bei der DATEV ohne Problem abgewickelt werden. Zum 10. Februar
wurden über 500.000 Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 570.000
Lohnsteuer-Anmeldungen erfolgreich an die Finanzbehörden übertragen.
Damit kam rund eine halbe Million mittelständischer Unternehmen über
ihren Steuerberater fristgerecht der seit Jahresanfang geltenden
Pflicht nach.
Der nächste größere Ansturm auf Datenleitungen und Server wird zum
nächsten Stichtag am 10. März erwartet. Ein Grund: Rund zwei Drittel
der Unternehmen haben eine so genannte Dauerfristverlängerung, das
heißt, sie müssen ihre Januar-Steuerdaten erst zu diesem Termin an
Behörden übermitteln.
Die elektronische Datenübertragung an Finanzbehörden ist für DATEV
kein Neuland. Bereits seit über zehn Jahren setzt die Nürnberger
Genossenschaft der steuerberatenden Berufe ein eigenes Verfahren zur
elektronischen Übermittlung von Steuerdaten ein. Dieses wurde in
Abstimmung mit der Finanzverwaltung entwickelt und ist auf größere
Belastungen zu Stichtagen eingerichtet.
Weitere Informationen auf der CeBIT am DATEV-Stand 6g2 in Halle 1
und unter www.datev.de/datenuebermittlung.

Pressekontakt:

Claudia Specht,
Tel. 0911 276-1450, claudia.specht@datev.de
www.datev.de/presse

Original-Content von: DATEV eG, übermittelt durch news aktuell

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