EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 14.04.2020 Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 151. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 5. Mai 2020 um 10.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. April 2020 erfolgte die Einberufung der 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am Dienstag, dem 5. Mai 2020 um 10:00 Uhr. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung Die 151. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 5. Mai 2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG in der geltenden Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (BGBl II 140/2020) als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am 5. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Für die Teilnahme in Echtzeit wird die virtuelle 151. ordentliche Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der Gesellschaft diese am 5. Mai 2020 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.wienerberger.com/de/investoren/hauptversammlung.html [www.wienerberger.com/ de/investoren/hauptversammlung.html] verfolgen können. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung mitsamt Präsentation des Vorstands und der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung zu folgen. Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen Internetbrowser zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.). Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Besondere Stimmrechtsvertreter Die Stimmabgabe sowie gegebenenfalls die Ausübung des Auskunftsrechts, eine Beschlussantragsstellung oder die Erhebung eines Widerspruchs während der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung der Wienerberger AG am 5. Mai 2020 kann nur durch einen der nachgenannten besonderen und von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt. Diese sind: (i) Dr. Michael Knap, c/o IVA Interessenverband für Anleger Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 664 213 87 40 michael.knap@iva.or.at; (ii) Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien, T: +43 1 5033000, stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at; (iii) Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien T: +43 1 2351001 office@anwalt- fussenegger.at (iv) Mag. Tobias Linzer, Öffentlicher Notar Kontakt: Mariahilfer Straße 103, 1060 Wien; T: +43 1 3889966 tobias.linzer@notare1060.at Für diese besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com/de/investoren/hauptversammlung.html ein verpflichtend zu verwendendes Vollmachtsformular abrufbar sowie ggf. auch ein Formular für den Widerruf der Vollmacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter den jeweiligen o.g. Kontaktdaten, wobei diese im Falle von spezifischen Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte. Bitte beachten Sie, dass weiterhin wie in der ursprünglichen Einladung angeführt, für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Aktien zur Hauptversammlung eine Depotbestätigung gem. § 10a Aktiengesetz notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 29. April 2020 bei der Gesellschaft eintreffen muss (Details entnehmen Sie bitte der Einladung, die auf der oben erwähnten Internetseite abrufbar ist). Die in der Depotbestätigung genannten Inhaberdaten müssen mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die Vollmacht ungültig. Senden Sie die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht so zeitgerecht ab, dass diese bis spätestens 3. Mai 2020, 12:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit unter einem der folgenden Kommunikationswege einlangt: per Post an: Wienerberger AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel per Fax an: +43 1 8900 500 53 per E-Mail an: für Dr. Knap: knap.wienerberger@hauptversammlung.at für Mag. Oberhammer: oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at für Dr. Fussenegger: fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at für Mag. Linzer: linzer.wienerberger@hauptversamlung.at Auskunftsrecht der Aktionäre Die Aktionäre werden zur geordneten Durchführung der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung ersucht, alle Fragen, die vor Abhaltung der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung aufkommen, per E-Mail an die oben genannte E-Mail Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters, welche auch für die Übermittlung der Vollmacht verwendet wird, zu senden und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am zweiten Werktag vor der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 30. April 2020, bei den besonderen Stimmrechtsvertretern einlangen. Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär müssen Sie in dem Vollmachtsformular für Ihren Stimmrechtsvertreter im vorgesehenen Feld jene E- Mail Adresse angeben, die Sie für den Versand von Fragen verwenden werden. Weiters bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass nur Sie Zugriff auf diese E- Mail Adresse haben. Sie können sich für die Zusendung von Fragen per E-Mail entweder des Frageformulars auf der Internetseite der Gesellschaft bedienen oder (bei bestätigter E-Mail Adresse) auch ein einfaches E-Mail senden, welches Sie mit Ihrem Namen beenden. Sollten während der Durchführung der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung Zweifel an der Identität eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die Wienerberger AG vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen. Rechte während der Hauptversammlung Jeder Aktionär kann aber auch während der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung allfällige Fragen, Beschlussanträge oder Widersprüche an den von ihm bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter mit einem einfachen E- Mail (mittels der oben erwähnten bestätigten Absender E-Mail Adresse) an die jeweilige E-Mail-Adresse des besonderen Stimmrechtsvertreters übermitteln (siehe Auskunftsrecht der Aktionäre) - dies unter Einhaltung folgender Vorgaben: Die Zusatzfragen und Beschlussanträge haben bis zum Beginn der Generaldebatte - d.h. nach Verlesung der Tagesordnungspunkte - beim besonderen Stimmrechtsvertreter einzulangen. In der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung kündigt der Vorsitzende das Ende der Verlesung der Tagesordnungspunkte und die Möglichkeit der Zusatzfragenstellung an. Ab Ankündigung haben die Teilnehmer fünfzehn Minuten Zeit, ihre Zusatzfragen und Beschlussanträge an den besonderen Stimmrechtsvertreter (einlangend) zu übermitteln, der sie im Zuge der Generaldebatte vorträgt. Nachdem sämtliche Zusatzfragen beantwortet wurden und dies der Vorsitzende verkündet, haben die Teilnehmer weitere fünf Minuten Zeit (einlangend), um Verständnisfragen zu den Antworten an den besonderen Stimmrechtsvertreter zu übermitteln. Nach Beendigung der zweiten Fragerunde erklärt der Vorsitzende das Ende der Generaldebatte. Die Wienerberger AG ist für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln im Rahmen der Abhaltung der virtuellen 151. ordentlichen Hauptversammlung nur insoweit verantwortlich, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. Hotline Für technische und organisatorische Unterstützung im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: +43 664 8283139, erreichbar ab Donnerstag, den 16. April: von Montag-Freitag 08:00-18:00 Uhr MESZ. Wien, am 14. April 2020. Der Vorstand Rückfragehinweis: Anna Maria Grausgruber, Head of Investor Relations Wienerberger AG t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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