Oxfam: Wegweisende UN-Vereinbarung gegen Völkermord darf nicht scheitern
Berlin (ots)
Oxfam Deutschland begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung die geplante, weit reichende internationale Vereinbarung zur Verhinderung von Völkermord unterstützt. Nun, da die Verhandlungen über den Text der im September auf dem UN-Gipfel zu verabschiedenden Vereinbarung in die entscheidende Phase treten, appelliert Oxfam an die deutsche Regierung, ihren Einfluss auf diejenigen Regierungen geltend zu machen, die sich einer solchen Vereinbarung bislang widersetzen - insbesondere Indien, Brasilien und Russland.
Die internationale Staatengemeinschaft steht kurz vor einem historischen Abkommen bezüglich ihrer kollektiven Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung in allen Staaten vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine neue Regelung, welche die Regierungen verpflichtet, rechtzeitig, entschlossen und gemeinsam zu handeln, um derartige Gräueltaten zu stoppen, steht auf der Agenda des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen, das vom 14. bis 16. September in New York stattfindet. Einige Länder, darunter Indien, Russland und Brasilien, versuchen allerdings, sich dieser Regelung zu widersetzen, und die USA sind bestrebt, sie zu verwässern.
"Wir appellieren an die Bundesregierung, heute bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen jedes zur Verfügung stehende diplomatische Mittel zu nutzen, um ein Abkommen zur Verhinderung von Völkermord und ähnlichen Verbrechen zu erreichen", so Paul Bendix, Geschäftsführer von Oxfam Deutschland. "Jetzt ist der kritische Moment in den Verhandlungen. Die deutsche Regierung muss allen Einfluss geltend machen, um Brasilien, Russland, Indien und die USA zur Unterstützung dieser bahnbrechenden Vereinbarung zu bewegen."
Heute beginnen die abschließenden Verhandlungen über die auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zu fassenden Beschlüsse. Der gegenwärtige Textentwurf der Gipfel-Abschlusserklärung würde neue Maßstäbe setzen. Er besagt, dass die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die "gemeinsame Verantwortung tragen, rechtzeitig und entschlossen kollektiv zu handeln", um die Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.
Diese Vereinbarung würde die internationale Gemeinschaft dazu verpflichten, im Falle eines neuen "Ruanda" oder ähnlicher Massenmorde an der Zivilbevölkerung, bei denen die jeweilige Regierung nicht gewillt oder in der Lage ist, das Blutvergießen zu stoppen, einzugreifen.
Deutschland hat diese Vereinbarung gemeinsam mit Japan, Kanada, Neuseeland, Südafrika, Ruanda, Kenia sowie der EU, stark unterstützt. Allerdings ist der politische Druck seitens anderer Staaten gestiegen, die entsprechenden Formulierungen in der Gipfelerklärung abzuschwächen.
Wenn die Regierungen sich nicht auf den vorliegenden Text einigen können, würde dies die fatale Botschaft aussenden, dass die Staaten der Welt genauso wenig gewillt oder in der Lage sind, einen Völkermord zu stoppen, wie vor zehn Jahren in Ruanda, warnt Oxfam.
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Die entsprechenden Passagen des gegenwärtigen Textentwurfs für das Abschlussdokument des UN-Gipfels Lauten wie folgt:
- 118. We agree that the protection of populations from genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity lies first and foremost with each individual State. We also agree that this responsibility to protect entails the prevention of such crimes, including their incitement. We accept this responsibility and agree to act in accordance with it. The international community should, as appropriate, encourage and help States to exercise this responsibility and support the efforts of the United Nations to establish an early-warning capability. The international community, through the United Nations, also has the obligation to use diplomatic, humanitarian and other peaceful means, including under Chapters VI and VIII of the Charter to help protect populations from genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity. In this context, we recognize our shared responsibility to take collective action, in a timely and decisive manner, through the Security Council under Chapter VII of the UN Charter and in co-operation with relevant regional organizations, should peaceful means be inadequate and national authorities be unwilling or unable to protect their populations. We stress the need to continue consideration of the concept of the responsibility to protect within the sixtieth session of the General Assembly.
- 119. We invite the permanent members of the Security Council to refrain from using the veto in cases of genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity.
Kontakt:
Jörn Kalinski, 030-42850621, jkalinski@oxfam.de
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