Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
EU-Osterweiterung - Kapitaldeckung als zweite Säule
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Köln (ots)
- DIREKT-Presseinformation des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Nr. 9 vom 24. Februar 2004 liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor
Noch profitieren die Sozialsysteme in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern sowie in Bulgarien und Rumänien von einer vergleichsweise jungen Bevölkerung. In den meisten Ländern kommen auf 100 Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren derzeit lediglich 20 oder weniger Senioren (EU-15: 24 Ruheständler). Nicht zuletzt deshalb wird im ehemaligen Ostblock weniger Geld für die soziale Sicherheit vom Sozialprodukt abgezweigt als im Westen. Allein in Polen ist der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt mit 29,9 Prozent ähnlich hoch wie in den großen EU-Ländern Deutschland (29,5 Prozent) und Frankreich (29,7 Prozent). Doch auch in den Beitrittsländern tickt die demographische Zeitbombe hörbar. Bis zum Jahr 2050 wird der Altenanteil aufgrund extrem niedriger Geburtenraten den EU-15-Durchschnitt erreichen bzw. wie im Fall Sloweniens und der Tschechischen Republik sogar deutlich übertreffen. Auch in den Beitrittsländern werden somit die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme vor große Finanzierungsprobleme gestellt.
Fünf Kandidaten haben deshalb schon heute die Notbremse gezogen und obligatorische kapitalgedeckte Elemente in die Alterssicherung eingeführt. So werden in Ungarn die Renten aus dem Umlageverfahren ab dem Jahr 2013 um eine echte Kapitaldeckung ergänzt. Ein Teil des gesetzlichen Rentenbeitrags - 6 von 24 Prozentpunkten - fließt heute in eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, aus der später das niedrige gesetzliche Vorsorgeniveau aufgestockt wird. Einen ähnlichen Weg beschreitet Estland. Ein Teil der pauschalen Sozialsteuer - 2 von 20 Prozentpunkten - speist künftig eine kapitalgedeckte betriebliche Vorsorge. Anders als in Ungarn müssen sich die Arbeitnehmer mit einem eigenen Beitrag von weiteren 2 Prozent am Aufbau der zweiten Säule beteiligen. Obligatorisch sind kapitalgedeckte betriebliche Vorsorgeformen auch in Bulgarien, Lettland und Polen, wo der Beitrag von den Arbeitnehmern erhoben wird.
Jochen Pimpertz: Soziale Sicherung in Mittel- und Osteuropa, in: iw-trends 1/2004
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