Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Hartz IV - Nur wenige Haushalte mit anrechenbarem Vermögen
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Köln (ots)
Die große Mehrheit der Arbeitslosen muss nicht befürchten, dass ihr Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Von den zum Jahresbeginn 2003 gezählten 2,3 Millionen Arbeitslosenhaushalten verfügten im Westen 70 Prozent über Nettogeldvermögen (nach Abzug von Schulden). Dieses bestand vor allem aus Sparguthaben, Lebensversicherungspolicen und Wertpapieren und machte durchschnittlich 23.000 Euro aus. Im Osten hatten rund 80 Prozent Vermögen von im Schnitt 12.200 Euro. Lediglich knapp 6 Prozent der westdeutschen und nur gut 1 Prozent der ostdeutschen Arbeitslosenhaushalte mit Geldvermögen nannten mehr als 100.000 Euro ihr eigen. Damit besitzen nur wenige Arbeitslose so viel Geld, dass sie nicht mehr unter die Freibetragsregelung von Hartz IV fallen. So kann z.B. ein allein stehender 30-Jähriger einschließlich der Altersvorsorge 12.750 Euro behalten zuzüglich einer Immobilie, eines Autos sowie eines Riester-Sparvertrages. Ein verheirateter 40- Jähriger mit einem Kind kommt auf einen Vermögens-Freibetrag von 36.850 Euro und ein kinderloses 60-jähriges Paar sogar auf 87.150 Euro.
Für Immobilienbesitzer könnte es allerdings an der einen oder anderen Stelle kritisch werden. Zwar werden ein angemessenes selbst bewohntes Haus bzw. eine Eigentumswohnung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Doch immerhin 9 Prozent aller westdeutschen und 3 Prozent aller ostdeutschen Arbeitslosenhaushalte insgesamt 160.000 besitzen Wohneigentum mit einem Verkehrswert von über 200.000 Euro. Ein so hoher Immobilienwert könnte die Arbeitsverwaltung veranlassen, eine Verwertung einzufordern. Konkret hängt dies aber von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, den Lebensumständen und dem regionalen Preisniveau ab.
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