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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Hartz IV - Nur wenige Haushalte mit anrechenbarem Vermögen

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Köln (ots)

Die große Mehrheit der Arbeitslosen muss nicht
befürchten, dass ihr Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
wird. Von den zum Jahresbeginn 2003 gezählten 2,3 Millionen
Arbeitslosenhaushalten verfügten im Westen 70 Prozent über
Nettogeldvermögen (nach Abzug von Schulden). Dieses bestand vor allem
aus Sparguthaben, Lebensversicherungspolicen und Wertpapieren und
machte durchschnittlich 23.000 Euro aus. Im Osten hatten rund 80
Prozent Vermögen – von im Schnitt 12.200 Euro. Lediglich knapp 6
Prozent der westdeutschen und nur gut 1 Prozent der ostdeutschen
Arbeitslosenhaushalte mit Geldvermögen nannten mehr als 100.000 Euro
ihr eigen. Damit besitzen nur wenige Arbeitslose so viel Geld, dass
sie nicht mehr unter die Freibetragsregelung von Hartz IV fallen. So
kann z.B. ein allein stehender 30-Jähriger einschließlich der
Altersvorsorge 12.750 Euro behalten – zuzüglich einer Immobilie,
eines Autos sowie eines Riester-Sparvertrages. Ein verheirateter 40-
Jähriger mit einem Kind kommt auf einen Vermögens-Freibetrag von
36.850 Euro und ein kinderloses 60-jähriges Paar sogar auf 87.150
Euro.
Für Immobilienbesitzer könnte es allerdings an der einen oder
anderen Stelle kritisch werden. Zwar werden ein angemessenes selbst
bewohntes Haus bzw. eine Eigentumswohnung nicht auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet. Doch immerhin 9 Prozent aller
westdeutschen und 3 Prozent aller ostdeutschen Arbeitslosenhaushalte
– insgesamt 160.000 – besitzen Wohneigentum mit einem Verkehrswert
von über 200.000 Euro. Ein so hoher Immobilienwert könnte die
Arbeitsverwaltung veranlassen, eine Verwertung einzufordern. Konkret
hängt dies aber von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, den
Lebensumständen und dem regionalen Preisniveau ab.
ots-Originaltext: Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=51902
Ralph Brügelmann, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 02

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