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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Unternehmer-Hartz - Mindestgewinn statt Mindestbesteuerung

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Köln (ots)

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat
vor dem Hintergrund der ungebrochenen Pleitewelle vorgeschlagen, auch
Unternehmen in die Hartz-IV-Regelungen einzubeziehen. Firmen, die zu
wenig Gewinn machen, sollen vom Staat einen Zuschuss erhalten. Eine
solche Form der negativen Gewinnsteuer müsste sich an der
Umlaufrendite langfristiger Bundeswertpapiere orientieren, damit
potenzielle Gründer ihr Geld investieren, statt es am Kapitalmarkt
anzulegen. Um den Arbeitsmarkteffekt zu erhöhen, sollten die Anreize
für die Unternehmer progressiv ausgestaltet werden: Der staatlich
garantierte Gewinn sollte umso höher sein, je größer die Zahl der
Beschäftigten im Inland ist. Das IW schlägt daher vor, den Gewinn
einer Firma, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigt, auf 0,5
Prozentpunkte oberhalb der Umlaufrendite festverzinslicher
Bundeswertpapiere anzuheben. Dieser Garantiegewinn könnte bei 10
Mitarbeitern auf 1 Prozentpunkt, bei 20 Mitarbeitern auf 2 Punkte und
darüber hinaus auf 2,5 Prozentpunkte aufgestockt werden.
Der Zuschuss könnte somit nach der einfachen Formel „Zuschuss ist
gleich Eigenkapital mal Umlaufrendite mal (1 plus
Beschäftigungszuschlag) minus selbst erwirtschafteter Gewinn“
errechnet werden. Die neue Formel dürfte nicht nur für mehr
Beschäftigung sorgen. Sie wird auch die Sozialabgaben im Zaum halten.
Denn höhere Sozialbeiträge sind für die Firmen kostenneutral, weil
der Staat einspringt, indem er den Zuschuss erhöht. Insofern hat
dieser künftig auch ein Interesse daran, die Sozialabgaben nicht ins
Kraut schießen zu lassen bzw. sie zu senken. Das IW schlägt vor, die
Formel zum 1. April 2006 in Kraft treten zu lassen.
Gesprächspartner im IW: Ralph Brügelmann, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 02

Original-Content von: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., übermittelt durch news aktuell

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