Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
-------------------------------------------------------------------------------- ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Aktien
Ternitz (euro adhoc) - SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
ISIN-Code AT0000946652
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
In der am 16. April 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, FN 102999 w, mit dem Sitz in Ternitz und der Geschäftsanschrift 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 AktG sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, den in der Hauptversammlung am 19. April 2007 gefassten Beschluss zu widerrufen unter gleichzeitiger Ermächtigung, eigene Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro eins (EUR 1,--) nicht unterschritten und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro einhundert (EUR 100,--) nicht überschritten werden darf; weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbes ausgeschlossen."
"Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden."
"Der Vorstand wird ermächtigt, für fünf (5) Jahre vom Tag der Beschlussfassung an gem. § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen."
Ternitz, im April 2008
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Gernot Bauer, Head of Investor Relations,
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
Tel: +43 2630/315 DW 250, Fax: DW 101, E-Mail: g.bauer@sbo.co.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
WKN: 907391
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt
Original-Content von: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, übermittelt durch news aktuell