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AOK Sachsen-Anhalt passt Zusatzbeitrag an: Kasse bleibt dennoch unter günstigsten Krankenkassen bundesweit

AOK Sachsen-Anhalt passt Zusatzbeitrag an: Kasse bleibt dennoch unter günstigsten Krankenkassen bundesweit
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Die AOK Sachsen-Anhalt passt ihren Zusatzbeitrag für das Jahr 2024 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent an. Das hat der Verwaltungsrat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Damit bleibt der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt unter dem der meisten anderen Kassen: Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen 1,7 Prozent. Grund sind Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die Abgabe von Rücklagen an den Gesundheitsfonds.

Magdeburg, 21. Dezember 2023 - Laut aktueller Prognose des Schätzerkreises zur GKV-Finanzentwicklung fehlen im Gesundheitsfonds 2024 voraussichtlich drei Milliarden Euro. Um das Defizit auszugleichen, zog der Bund in den letzten Jahren Rücklagen vieler Krankenkassen ein – allein die AOK Sachsen-Anhalt musste 467 Millionen Euro abführen. Diese Gelder wollte die Krankenversicherung eigentlich dafür verwenden, ihren Beitragssatz stabil zu halten und künftig ihren Versicherten weitere zusätzliche Leistungen zu ermöglichen.

Gleichzeitig haben die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen vor dem Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt keinen Halt gemacht und sorgten für deutliche Kostensteigerungen. So hat die AOK Sachsen-Anhalt in 2023 beispielsweise für Krankenhausbehandlungen rund 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. Das sind rund 90 Millionen Euro mehr als noch in 2022.

Unterfinanziertes Gesundheitssystem zwingt AOK zur Anpassung

„Wieder fehlen Milliarden im Gesundheitsfonds und wieder werden die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Es kann nicht so weitergehen, dass Versicherte und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen die Zeche für dieses chronisch unterfinanzierte Gesundheitssystem zahlen. Wir brauchen endlich nachhaltige Lösungen“, sagt Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Arbeitnehmerseite.

Der Vertreter der Arbeitgeberseite, Uwe Schomburg, stimmt zu: „Die Rezepte dafür liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Wirksam entlasten würde beispielsweise das Absenken der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln“.

AOK-Zusatzbeitrag unter dem der meisten anderen Kassen

Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen 1,7 Prozent. Mit dem neuen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bleibt die AOK Sachsen-Anhalt unter dem der meisten anderen Krankenkassen. Alle Leistungen und Services, wie etwa die persönliche Beratung in den 44 Kundencentern in ganz Sachsen-Anhalt, bleiben in vollem Umfang erhalten.

Der Beitragssatz einer Krankenkasse setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Dieser wird jeweils zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, muss den neuen Zusatzbeitrag genehmigen, bevor dieser am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Anna-Kristina Mahler
Pressesprecherin
AOK Sachsen-Anhalt
STB Verwaltungsrat/Vorstand
Tel.: 0391 / 2878 - 44426
Fax: 0391 / 2878 - 44579
mailto:anna-kristina.mahler@san.aok.de
Internet: www.deine-gesundheitswelt.de
Facebook: facebook.com/AOK.SachsenAnhalt

Die AOK Sachsen-Anhalt betreut rund 835.000 Versicherte und 50.000 Arbeitgeber in 44 regionalen Kundencentern. Mit einem Marktanteil von 41 Prozent und einem Beitragssatz von 15,9 Prozent (ab 01.01.2024) ist sie die größte und die günstigste regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.

Weiteres Material zum Download

Dokument:  231221_PM_AOK_Sachse~neuer_ZSB_2024.docx