Pauschale für Ehrenamtliche
Kolpingwerk Deutschland begrüßt steuerliche Entlastung
Köln (ots)
Nach Beschluss des Bundestages werden unentgeltliche Zeitspenden nun steuerlich anerkannt. In zweiter und dritter Lesung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in geänderter Fassung vom Bundestag verabschiedet. Ehrenamtlich Tätige können demnach eine Aufwandspauschale von 500 Euro steuerlich geltend machen. Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt diese Regelung. Damit wird die Arbeit von Ehrenamtlichen im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewürdigt und das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt. Bedauert wird allerdings, dass der Freibetrag für Übungsleiter geringer ausfällt als geplant. Die Übungsleiterpauschale wird auf 2.100 Euro angehoben statt auf 2.400 Euro wie von der Koalition beantragt. Wer die Aufwandspauschale von 500 Euro gewährt bekommt, muss jedoch auf die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen und den Übungsleiterfreibetrag verzichten.
Als Nachweis für eine Spende wird ab sofort ein Bankbeleg bis zu 200 Euro statt wie bisher 100 Euro anerkannt. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch den Begünstigten.
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de
Original-Content von: Kolpingwerk Deutschland gGmbH, übermittelt durch news aktuell