Kolpingwerk Deutschland begrüßt Familienpflegezeit
Stellungnahme des Bundeshauptausschusses des katholischen Sozialverbandes
Berlin/Köln (ots)
"Der angekündigte Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zur Regelung der von ihr vorgeschlagenen Familienpflegezeit, wird vom Kolpingwerk Deutschland begrüßt." Danach sollen Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit um 50 Prozent reduzieren, aber 75 Prozent ihres Gehaltes beziehen. Nach der Pflegezeit arbeiten sie wieder in vollem Umfang und erhalten für zwei Jahre nur 75 Prozent ihres Gehaltes.
Eine solche Regelung eröffne Vorteile für die berufstätigen Pflegepersonen wie für die Unternehmen. Den Arbeitgebern geht betriebliches Wissen nicht verloren, und die wertvolle Zeit für die pflegebedürftigen Angehörigen wird ausgeweitet.
Der unverzichtbare Beitrag des Arbeitgebers ist in diesem Fall das Einräumen der Flexibilität für die berufstätigen Pflegepersonen. Dies stellt sicherlich eine Herausforderung dar, ist aber angesichts der gesellschaftlichen und demographischen Entwicklung und dem wohlverstandenen Eigeninteresse am Erhalt qualifizierter Mitarbeiter letztlich alternativlos. Insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Facharbeitermangels ist es für die Unternehmen von großer Bedeutung Mitarbeiter zu halten.
Das Kolpingwerk Deutschland unterstützt deshalb die von der Bundesfamilienministerin eingeschlagene Gesetzesinitiative und verweist auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Konsenses in der Politik, bei den Arbeitgebern und bei den Bürgerinnen und Bürgern. Alle drei Gruppen müssen sich durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die familienfreundliche Flexibilisierung der Arbeitswelt und die Bereitschaft, unter materiellen Einbußen Verantwortung für die pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen, an der Weiterentwicklung der Pflege von morgen beteiligen
Mit dieser Gesetzesinitiative wird unser Sozialstaat entlastet, indem das Prinzip der Eigenverantwortung gestärkt wird. Gleichzeitig erfolgt damit gesellschaftliche Aufwertung der Familienarbeit, zugleich ein wichtiger Schritt in die vom Kolpingwerk Deutschland geforderte Gleichwertigkeit der Arbeitsformen Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftlichen Engagements.
Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland, der diese Stellungnahme am Wochenende in Berlin verabschiedete, ist das zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und Beschlussorgan. Er berät in allen das Kolpingwerk Deutschland und seine Einrichtungen betreffenden wichtigen Fragen.
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