Nein zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger!
Nein zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger!
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat sich angesichts des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld II (verkürzt: Hartz IV) zu diesem Thema positioniert.
Die gesellschaftliche Debatte über Hartz IV reißt seit seiner Einführung nicht ab. Zurzeit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit von Sanktionen: Dabei geht es um die Fragestellung, ob die derzeit möglichen Leistungskürzungen von bis zu 100 Prozent des Regelsatzes und damit die Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums rechtmäßig sind. Ohne das Arbeitslosengeld II grundsätzlich in Frage zu stellen, lehnt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland mehrheitlich die Sanktionierung als Instrument in ihrer derzeitigen Form ab und stellt einen deutlichen Korrekturbedarf fest. Dieser leitet sich aus dem christlichen Menschenbild und der katholischen Soziallehre ab. Die Arbeitswelt hat für das Kolpingwerk Deutschland ein Wirtschaftsverständnis zur Grundlage, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht
Sanktionen würden in vielen Fällen Menschen treffen, die eigentlich individuelle Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg ins Erwerbsleben benötigten, so das Kolpingwerk Deutschland. Gerade auch die verschärften Sanktionsmöglichkeiten bei jungen Menschen unter 25 Jahren sind für das Kolpingwerk nicht hinnehmbar. Durch Sanktionierung steigt die Gefahr, dass diese jungen Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Der Aufwand, diese sie wieder für Hilfen und die gesellschaftliche Integration ansprechbar zu machen, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen des Einsatzes der Sanktionen, so das Kolpingwerk in seiner Erklärung.
Es sollte nicht die "Aktivierung [zur Arbeit] durch Sanktionen" im Mittelpunkt stehen, sondern ganz im Sinne Adolph Kolpings positive Anreize in Form von Unterstützungs-, Geld- oder Sachleistungen. Auch müssten die so genannten Regelsätze, die das Existenzminimum definieren, geprüft werden. Sie müssen sich nach den Bedürfnissen der Menschen ausrichten, diese realistisch abbilden und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Der Stigmatisierung, die mit dem Bezug von Hartz-IV-Leistungen verbunden wird, sollte begegnet werden. Dazu bedarf es einer sachlichen Debatte im öffentlichen Raum, die mit Vorurteilen aufräumt. Viel zu oft werden für die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes die Einzelnen verantwortlich gemacht. Die Debatte ist auszurichten am christlichen Menschenbild, dem zugrunde liegt, dass der Mensch von Natur aus gewillt ist, seinen Beitrag für die Gesellschaft und als Schöpfungsauftrag zur Gestaltung der Welt zu leisten. Das Kolpingwerk Deutschland betont ausdrücklich die Notwendigkeit zu einer differenzierten Auseinandersetzung mit diesem Bereich der Sozialpolitik.
Erklärung im Wortlaut unter www.kolping.de/presse-medien/news/erklaerungen/
Pressestelle Kolpingwerk Deutschland Georg Wahl, Stellvertretender Pressesprecher St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-112 E-Mail: georg.wahl@kolping.de, www.kolping.de https://www.zdh.de/presse/pressekontakte/