Kolpingwerk fordert zwei Wochen Vaterzeit um die Geburt
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Kolpingwerk fordert zwei Wochen Vaterzeit um die Geburt
Paare sollen im Übergang zur Elternschaft Zeit erhalten, um ihre Beziehung zu stärken und Interaktionen sowie Aufgaben und Abläufe einzuüben. Das Kolpingwerk Deutschland spricht sich für einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Vaterzeit aus.
Köln – 22.04.2021
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland setzt sich in seiner Erklärung „Vaterzeit ermöglichen!“ dafür ein, dass (werdende) Väter und gleichgestellte zweite Elternteile in den Tagen um die Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub erhalten. Um eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu fördern und den frühzeitigen Aufbau einer engen Bindung zwischen Vätern und Kindern zu ermöglichen, stärkt die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige von Juli 2019 die Rechte von Arbeitnehmenden und schlägt zehn bezahlte Tage „Vaterschaftsurlaub“ rund um die Geburt des Kindes als EU-weiten Mindeststandard vor.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Bestimmungen bis spätestens August 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland besteht die Absicht, den EU-weit geltenden Vaterschaftsurlaub mit der Elternzeit zu verrechnen. Häufig gelebte Praxis ist es, dass Väter ihre Elternzeit im Anschluss an die Elternzeit ihrer Partnerin antreten, beispielsweise um die Eingewöhnung des Nachwuchses in eine Kindertagesstätte oder bei Tageseltern zu begleiten. Denn die Elternzeit dient Müttern und Vätern hierzulande dazu, ihren Beruf auszuüben, während sich der Partner um das Kind kümmert. Wollen Väter ihrer Partnerin bei der Geburt beistehen, nehmen sie in der Regel Urlaub, der vom Jahresurlaub abgezogen wird. Dabei sind sie auf eine große Flexibilität des Arbeitgebers angewiesen, da Kinder häufig nicht zum errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen.
Die Vaterzeit rund um die Geburt eines Kindes verfolgt ein anderes Ziel als die Elternzeit. Mit einem gesonderten Rechtsanspruch auf eine bezahlte Vaterzeit in den Tagen um die Geburt kann entsprechend der EU-Richtlinie eine gemeinsame Zeit für die Eltern ermöglicht werden. „Werdende Eltern benötigen die ganze Unterstützung der Gesellschaft. Das gilt auch für die Väter in der sensiblen Phase der Geburt eines Kindes. Denn sie ist nicht nur eine wichtige Etappe im Leben von Müttern und Vätern, sondern bedeutet auch für die Partnerschaft einen Wandel. Die Partnerin in der Phase nach der Geburt unterstützen zu können, ist ebenso von zentraler Bedeutung wie der Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Vater und Kind. Eine Vaterzeit trägt dazu bei, die gesamte Familie in den Blick zu nehmen, Beziehungen untereinander zu stärken und Interaktionen sowie Aufgaben und Abläufe einzuüben. Väter können somit die Chance erhalten, sich in ihre neue Rolle als Vater einzufinden“, sagt Dr. Michael Hermes, Fachreferent für Familie und generationenübergreifende Verbands- und Zielgruppenarbeit beim Kolpingwerk Deutschland.
Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen: Seit Jahren zeigen Studien, dass Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten. Die Familienpolitik des Bundes forciert dies unter dem Stichwort „neue Vereinbarkeit“. Hier steht allerdings die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit im Mittelpunkt. Die Einführung einer Vaterzeit würde an den Bedürfnissen vieler Eltern ansetzen. Sie wäre ein weiterer Baustein eines Schutzraumes für Familien im zeitlichen Rahmen um die Geburt des Kindes. Aus dieser Perspektive heraus ist auch die Frage der Finanzierung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen.
Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern in 2.350 Kolpingsfamilien vor Ort, davon etwa 40.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. Es ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.
Pressestelle
Kolpingwerk Deutschland Christoph Nösser, Pressesprecher St-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-110 E-Mail: Christoph.noesser@kolping.de www.kolping.de