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adesso AG

EANS-Hauptversammlung: adesso AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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adesso AG, Dortmund
ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein.

Termin:
Mittwoch, 30. Mai 2012, 10:00 Uhr

Ort:
Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund


Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für
das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315
Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats der
adesso AG

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 22.03.2012 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.901.697,84 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie =
EUR 1.033.499,34 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR
5.868.198,50.


3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung
für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2012 zu wählen.


Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.741.663 Stückaktien
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine
eigenen Aktien.


Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 23. Mai 2012 bei
der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und
der Nachweis haben in Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft
zu erfolgen:

adesso AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstr. 8
80333 München
Telefax: +49 89 309037-4675
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache
erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 9. Mai 2012, beziehen.


Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.


Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch
persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. 

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Wir bitten daher unsere Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135
AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
 
hvvollmacht2012@adesso.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, der Widerruf kann auch durch persönliches
Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach
deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen.


Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet
werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum
Ablauf des 29. April 2012, zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende
Adresse zu senden:

adesso AG
Vorstand
Herrn Christoph Junge
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
www.adesso-group.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor
der Versammlung, also bis zum Ablauf des 15. Mai 2012, der Gesellschaft einen
zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte
Adresse übersandt hat.

adesso AG
Vorstand
Herrn Christoph Junge
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefax: +49 231 930-8996

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß,
dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 

Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.


Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.


Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.adesso-group.de im Bereich Investor Relations
(Hauptversammlung) abrufbar.


Dortmund, im April 2012

adesso AG / Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Martin Möllmann
Manager Investor Relations
Tel.: +49 231 930-9330
E-Mail:  ir@adesso.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    adesso AG
             Stockholmer Allee 24
             D-44269 Dortmund
Telefon:     +49 231 930-9330
FAX:         +49 231 930-9331
Email:        ir@adesso.de
WWW:         http://www.adesso-group.de
Branche:     Informationstechnik
ISIN:        DE000A0Z23Q5
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
             Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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