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Diabetes: Kostenübernahme bei Blutzuckermessungen
Das steht Patientinnen und Patienten von Krankenkassen und privaten Versicherern für Teststreifen, Sensoren & Co zu

Baierbrunn (ots)

Menschen mit Diabetes müssen ihren Blutzucker gut im Griff haben - doch Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden nur die Hilfsmittel bezahlt, die laut Leistungskatalog als zweckmäßig und wirtschaftlich gelten und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Anders sieht es bei Privatversicherern aus: Dort kommt es darauf an, was im Vertrag steht. "Sind bestimmte Hilfsmittel nicht im Vertrag aufgeführt, werden sie in der Regel auch nicht erstattet", warnt Rechtsanwalt Oliver Ebert aus Stuttgart im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Keine Obergrenzen bei Teststreifen

Bei Teststreifen gilt: Betroffene mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes,die tägliche Insulindosen benötigen und gesetzlich krankenversichert sind, haben einen Anspruch auf Teststreifen. Schließlich ist es sinnvoll, seine Blutzuckerwerte stets penibel zu überwachen. Wichtig dabei zu wissen: "Es gibt für insulinpflichtige Patienten und Patientinnen keine Obergrenzen", sagt Experte Ebert. Hier komme es allerdings immer wieder zu Missverständnissen in manchen Arztpraxen.

CGM-Systeme gelten nicht immer als notwendig

Häufig blutig zu messen,kann jedoch lästig sein. Zudem sind die Werte nur Momentaufnahmen. Mit Glukosesensoren, also CGM-Systemen (englisch: "Continuous Glucose Monitoring"), lässt sich der Glukoseverlauf besser überblicken und man kann schneller reagieren. Allerdings sind die Systeme teurer als Teststreifen. Seit 2016 sind sie im Leistungskatalog der Kassen enthalten. Das heißt jedoch nicht, dass Sensoren für alle Patientinnen und Patienten bezahlt werden. "Denn was empfehlenswert sein mag, ist nicht immer notwendig", so der Rechtsexperte. Die Kassen zahlen nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Welche dies sind und welche weiteren Leistungen es beim Messen von Blutzucker gibt, erfahren Leserinnen und Leser in der aktuellen Ausgabe des "Diabetes Ratgeber".

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 7/2024 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook und Instagram.

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Tel.: 089/744 33-360
E-Mail: presse@wubv.de
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