Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA
Paracelsus Kliniken äußern sich zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Sterbehilfe
Osnabrück/Hannover (ots)
Im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen eine niedergelassene Ärztin, die seit vielen Jahren als internistische Belegärztin an der Paracelsus-Klinik in Hannover-Langenhagen arbeitet, hat die Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH heute in einer Erklärung darauf hingewiesen, dass ein von dem Unternehmen sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Aachener Palliativmediziners Prof. Dr. Lukas Radbruch keinerlei Anhaltspunkte für unzulässige Sterbehilfe in allen von ihm untersuchten Fällen ergeben hätte. Dieses Gutachten sei von den Paracelsus Kliniken sofort allen beteiligten Stellen, also auch der Staatsanwaltschaft und dem Verwaltungsgericht, zur Verfügung gestellt worden.
Bei den nun von der Staatsanwaltschaft untersuchten 76 Fällen handelt es sich nach Angaben der Paracelsus Kliniken pauschal um alle in den vergangenen zwei Jahren mit Morphin behandelten verstorbenen Patientinnen und Patienten der Ärztin.
Die Paracelsus Kliniken haben ergänzend darauf hingewiesen, dass die Klinik in Hannover Langenhagen als Belegkrankenhaus arbeite. Das bedeute, dass alle ärztlichen Tätigkeiten ausschließlich in der Verantwortung der dort tätigen Belegärzte lägen. Die Geschäftsführung der Paracelsus Kliniken gehe angesichts der ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass die langjährig in der Klinik tätige Ärztin letztendlich keine Schuld treffe, es sich vielmehr um den in Deutschland nicht entschiedenen Streit über den Einsatz von Morphium in der Schmerztherapie handele. Morphium werde in Deutschland im Vergleich zu den übrigen europäischen Nachbarländern deutlich weniger eingesetzt. Damit einher gehe der Vorwurf, dass in Deutschland vielfach zu wenig Schmerztherapie erfolge.
Die Belegärztin sei, so die Paracelsus Kliniken, entgegen anders lautenden Meldungen von der Klinik nicht "gefeuert" worden, sondern könnte wegen des vorläufigen Ruhens der Approbation derzeit ihre Tätigkeit nicht ausüben.
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