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Jugendschutzsoftware: So landen Kinder nicht auf Pornoseiten – SCHAU HIN!-PM

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Jugendschutzsoftware: So landen Kinder nicht auf Pornoseiten

Das Netz bietet viele Chancen – aber auch Risiken. Mit einer Jugendschutzsoftware können Eltern für mehr Sicherheit auf digitalen Geräten sorgen und ihre Kinder vor ungeeigneten Inhalten schützen. Die Programme sollten jedoch nicht die einzige Sicherheitsvorkehrung bleiben und auch nicht als Überwachungsinstrument eingesetzt werden, empfiehlt die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“.

Dass Heranwachsende mit dem eigenen Smartphone oder PC auf unangemessenen Seiten landen oder nicht altersgerechte Apps nutzen, ist die Sorge vieler Eltern. „Spätestens, wenn Kinder eigene Geräte besitzen und selbstständig online unterwegs sind, unterstützen Jugendschutzprogramme und vereinfachen den Medienalltag in Familien“, meint Kristin Langer, Mediencoach bei SCHAU HIN!. Angebote wie Salfeld, JusProg, oder Google Family Link bieten unterschiedliche Schutzmaßnahmen je nach Anbieter und Gerät, auf dem sie genutzt werden sollen. Allerdings sind nur wenige, wie z.B. JusProg, offiziell als Jugendschutzprogramm gemäß des Jugendmedienschutzstaatsvertrags anerkannt.

Diese Einstellungen schützen

Jugendschutzanwendungen bieten die Möglichkeit, den Zugriff auf Websites und Anwendungen zu begrenzen. Das gilt für mobile Geräte ebenso wie für Laptops, PCs und Spielkonsolen. Jugendschutzapps für Smartphones und Tablets können in der Regel nach Altersstufen filtern, also beispielsweise nur Angebote für Kinder bis zwölf Jahre anzeigen. Das schließt viele ungeeignete Apps aus, einen hundertprozentigen Schutz bieten die Filter jedoch nicht. Sicherer ist es, eine Liste einzelner Angebote zu erstellen, die die Eltern kennen oder vorher geprüft haben und ihrem Kind erlauben. Das geht zum Beispiel mit Google Family Link für Smartphones und Tablets, aber auch mit vielen Jugendschutzanwendungen für den PC. Dort können Eltern meist auch vom Programm vorgegebene Listen mit geeigneten Inhalten nutzen. Andersherum können auch durch sogenannte „Blacklists“ ungeeignete und nicht altersgerechte Angebote ausgeschlossen werden, während andere Websites zugänglich bleiben. Porno- und Glücksspielseiten, die den Betreibern der Jugendschutzsoftware bekannt sind, werden dann beispielsweise nicht angezeigt.

Nicht zur Überwachung einsetzen

Wenn Familien Jugendschutzanwendungen einsetzen, ist es wichtig, dies mit den Kindern zu besprechen und die Beweggründe zu erklären: „Wenn Kinder verstehen, dass es Aufgabe der Eltern ist, für ihren Schutz und ihr Wohlbefinden zu sorgen, akzeptieren sie Maßnahmen wie die Beschränkungen durch Jugendschutzprogramme viel besser.“ Einige Programmanbieter ermöglichen es, die von dem Kind besuchten Webseiten und Apps einzusehen oder den Standort des Smartphones nachzuvollziehen. Solche Funktionen sollten nur nach vorheriger Absprache genutzt werden. „Wenn Eltern Jugendschutzprogramme zur Kontrolle einsetzen, schränkt das bei Kindern das Recht auf Privatsphäre und Selbständigkeit ein. Zudem lernen Kinder nicht, Verantwortung für sich und ihr Handeln zu entwickeln“, erklärt Kristin Langer.

Verbindliche Absprachen sind der beste Schutz

Egal für welche Anwendung Eltern sich entscheiden – sie können nicht die einzige Lösung sein: „Jugendschutzprogramme dienen als Unterstützung. Sie ersetzen nicht das Gespräch zwischen Erwachsenen und Kind über die sichere Nutzung von Medien.“ Die Anwendungen helfen zwar, bieten jedoch keinen umfassenden Schutz vor Risiken: Ungeeignete Inhalte werden nicht immer zuverlässig herausgefiltert. Außerdem bestehen Möglichkeiten, die Software zu umgehen. Auch Übergriffe durch andere Personen erkennen die Programme nicht. Trotz installierter Schutzprogramme kann es zu sexualisierter Ansprache im Netz („Cybergrooming“) oder zu verletzendem Online-Verhalten (u.a. „Cybermobbing“) kommen. Hier schützen Eltern ihr Kind am besten, wenn sie über Risiken aufklären, konkrete Verhaltensmöglichkeiten verabreden und signalisieren, dass sie für jede Situation Ansprechpartner*innen sind.

Anmerkungen für Redaktionen: Wir vermitteln gern Interviewpartner*innen zu diesem Thema. Sie finden Bildmaterial zur Verwendung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über SCHAU HIN! und bei Nennung der Quelle „SCHAU HIN!“ unter www.schau-hin.info/presse .

„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.

Kontakt:
SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.
Patrizia Barth
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Tel.: 030 5268 52 132
E-Mail:  presse@schau-hin.info
www.schau-hin.info
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