Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern angelt Urlauber mit "Touristen-Fischereischein"
Rostock (ots)
Rechtzeitig zur touristischen Hauptsaison ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern als wasserreichstes Bundesland seinen Gästen den Erwerb eines so genannten "Touristen-Fischereischeins". Dieser wird ab dem 1. Juli in rd. 160 Ausgabestellen landesweit erhältlich sein, einschließlich Fischereiabgabe 20 Euro kosten und für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen gelten. Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert.
Dazu die Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, die den Schein heute gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Till Backhaus und Landesangelverbandspräsident Hans-Jürgen Hennig in Krakow am See vorstellte: "Für uns als Tourismusverband ist der Touristen-Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern so folgerichtig wie das Hausboot-Fahren ohne Führerschein. Wir haben damit vernünftigerweise eine bürokratische Hürde zum Vorteil unserer Gäste aus dem Weg geschafft, und wir ermöglichen so den Aufbau eines neuen Marktsegmentes in dem breiten touristischen Angebot unseres Landes. Gerade unsere enge Kooperation mit dem Anglerverband wird dabei dafür sorgen, dass die Urlauber fachgerecht an das Angeln in unseren Gewässern herangeführt werden."
In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,5 Mio. aktive Petrijünger, von denen aber nur rd. 900 000 in den beiden großen Anglerverbänden VDSF (Verband Deutscher Sportfischer) und DAV (Deutscher Anglerverband) organisiert sind. Allein für speziellen Anglerbedarf erzielt der Fachhandel über Versand und etwa 2 200 Geschäfte in Deutschland jährlich zwischen 300 und 450 Mio. Euro Umsatz; hinzu kommen Umsätze der Touristikbranche für Sonderreisen, Urlaubsangebote und familienfreundliche Pakete unter Einbeziehung anglerischer Offerten.
Fischereischeinrecht ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Neben Österreich sind die deutschen Bundesländer mit Ausnahme Niedersachsens die einzigsten Regionen Europas, wo für die Ausübung des Angelns bislang ein im Ergebnis einer Sachkundeprüfung erteilter Fischereischein erforderlich ist. Ausnahmeregelungen von dieser Fischereischeinpflicht gibt es aber auch schon seit Jahren in Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zu dem Thema Angeln findet man unter www.angeln-in-mv.de bzw. auf den Seiten des Tourismusverbandes unter www.auf-nach-mv.de. Ein Verzeichnis mit den Ausgabestellen wird dort in den nächsten Tagen veröffentlicht.
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