ots Ad hoc-Service: AXA Colonia Konzern AG <DE0008410002> AXA Colonia Konzern AG: Umtauschverhältnisse für Aktien der AXA Colonia und Albingia Versicherungen festgelegt
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Vorstände paraphieren Verschmelzungsverträge - AXA Colonia Konzern AG und AXA Colonia Versicherung AG unterzeichnen gleichzeitig Beherrschungsvertrag
KÖLN, 25. Februar 2000 - Die Vorstände der AXA Colonia Versicherungen und der Albingia Versicherungen haben die Gespräche zur Verschmelzung ihrer Schaden- und Unfallversicherungsgesellschaften einerseits und ihrer Lebensversicherungsgesellschaften andererseits abgeschlossen. Die Verschmelzungen sollen im September dieses Jahres rückwirkend zum 1. Januar 2000 durchgeführt werden. In den nunmehr paraphierten Verschmelzungsverträgen ist das Umtauschverhältnis der Aktien dieser Gesellschaften festgelegt.
AXA Colonia Versicherung AG und Albingia Versicherungs-AG
Die Aktionäre der Albingia Versicherungs-AG erhalten für 4 Stamm- bzw. Vorzugsaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 50,- DM) 37 Stammbzw. Vorzugsaktien der AXA Colonia Versicherung AG. Jede Aktie entspricht einem rechnerischen Anteil von 5,- DM am Grundkapital der AXA Colonia Versicherung AG, das im Zuge der Verschmelzung von 194.737.500 DM auf 262.540.000 DM erhöht wird. Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen rechnerischen Anteils der Aktien am Grundkapital beider Gesellschaften ergibt sich daraus ein Umtauschverhältnis (bezogen auf je 5,- DM Anteil am Grundkapital) von 1 (Albingia Versicherung) : 0,925 (AXA Colonia Versicherung).
AXA Colonia Lebensversicherung AG und Albingia Lebensversicherungs-AG
Die Aktionäre der Albingia Lebensversicherungs-AG erhalten für 1.818 Aktien im Nennwert von 10.000 DM je Aktie 2.023.400 Stammaktien der AXA Colonia Lebensversicherung AG. Jede Aktie entspricht einem rechnerischen Anteil von 5,- DM am Grundkapital der AXA Colonia Lebensversicherung AG, das im Zuge der Verschmelzung von 65.700.000 DM auf 75.817.000 DM erhöht wird. Unter Berücksichtigung des unterschiedlichen rechnerischen Anteils der Aktien am Grundkapital beider Gesellschaften ergibt sich daraus ein Umtauschverhältnis (bezogen auf je 5,- DM Anteil am Grundkapital) von 1 (Albingia Leben) : 0,5565 (AXA Colonia Leben).
Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses sind die Unternehmen nach einheitlich angewandten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Methoden bewertet worden. Bei der Bewertung sind die Vorstände der AXA Colonia Versicherungen und der Albingia Versicherungen von der PriceWaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfüngsgesellschaft, Frankfurt/Main, unterstützt worden.
Die Aufsichtsräte der Gesellschaften werden im März über die Fusionen entscheiden. Die Hauptversammlungen, die über die Verschmelzung beschließen, finden für die AXA Colonia Versicherung AG am 18. Mai 2000 und für die Albingia Versicherungs-AG am 23. Mai 2000 statt. Die Hauptversammlung der AXA Colonia Lebensversicherung AG findet am 17. Mai 2000 und die der Albingia Lebensversicherungs-AG am 19. Mai 2000 statt.
Die Albingia Lebensversicherungs-AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Albingia Versicherungs-AG. An der AXA Colonia Lebensversicherung AG hält die AXA Colonia Konzern AG direkt und indirekt insgesamt knapp 99 %. Die AXA Colonia Konzern AG ist sowohl am Kapital der AXA Colonia Versicherung AG als auch am Kapital der Albingia Versicherungs-AG zu über 99 % beteiligt.
Beherrschungsvertrag AXA Colonia Konzern AG und AXA Colonia Versicherung AG
Die Vorstände der AXA Colonia Konzern AG und der AXA Colonia Versicherung AG haben am 25. Februar den beabsichtigten Beherrschungsvertrag unterzeichnet. Im Rahmen des Beherrschungsvertrags wird die AXA Colonia Konzern AG den außenstehenden Aktionären der AXA Colonia Versicherung AG eine Barabfindung in Höhe von 151 DM (bzw. 77,21 Euro) je Stamm- oder Vorzugsaktie anbieten. Weiterhin sieht der Beherrschungsvertrag eine garantierte Dividende in Höhe von 8,10 DM je Stammaktie bzw. von 8,21 DM je stimmrechtsloser Vorzugsaktie vor. Der Beherrschungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der Aufsichtsräte und der Aktionäre beider Gesellschaften.
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