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Sicher in die Zukunft starten
Der richtige Unfallversicherungsschutz für den Nachwuchs (mit Bild)

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Köln (ots)

Den Großteil des Tages verbringen Kinder mit Toben und Spielen, Rennen und Raufen. Ob auf dem Spielplatz, beim Sport oder auch im Haushalt, der Nachwuchs ist vielen Gefahren ausgesetzt, die zu Unfällen führen können - im schlimmsten Fall mit dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Was viele Eltern nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar Schutz bei Unfällen, die sich in der Schule beziehungsweise im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin ereignen. Das bedeutet aber, dass ein Kind im Durchschnitt nur circa sechs Stunden täglich gesetzlich unfallversichert ist. Während der restlichen Zeit des Tages besteht kein Unfallschutz, obwohl sich 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit ereignen. Eltern sollten daher mit einer privaten Unfallversicherung für ihre Kinder vorsorgen.

Kleiner Unfall - große Folgen

Ein Unfall, der dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes nach sich zieht, ist für die Eltern schlimm genug. Umso fataler ist es, wenn zusätzlich hohe finanzielle Belastungen hinzukommen. "Medizinische Behandlungen von Kindern sind zwar durch die Krankenversicherung abgedeckt", so Bernd Mengel, Experte für Unfallversicherungen von AXA, "kostspielige Folgeausgaben, zum Beispiel verursacht durch die Pflege des Kindes oder einen rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung, zahlt die Krankenversicherung aber nicht." Viele Eltern sind sich dieser Versorgungslücke nicht bewusst - ein Irrtum, der schnell zu einem finanziellen Problem werden kann. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einem Grad der Erwerbsminderung von 20 Prozent Zahlungen leistet. Wird ein Kind niedriger eingestuft, können für die Eltern lebenslange finanzielle Belastungen entstehen, wenn das Kind zum Beispiel infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Beruf erlernen kann. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist deshalb eine private Kinder-Unfallversicherung ratsam.

Sorgsam ausgewählt: der richtige Partner für den Ernstfall

Bei der Wahl einer passenden Police sollten verantwortungsbewusste Eltern besonders folgende Punkte berücksichtigen:

Daheim und unterwegs: Eine private Unfallversicherung für Kinder schützt rund um die Uhr und weltweit - auch im Urlaub und in der Freizeit.

Unfall ist nicht gleich Unfall: Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur Fälle umfasst, die üblicherweise als Unfall definiert sind, wie beispielsweise ein Sturz vom Fahrrad. Eine gute private Unfallversicherung kommt auch für andere Schäden auf, wie zum Beispiel Nahrungsmittelvergiftungen, Gesundheitsschäden durch Zeckenbisse, Schäden durch Ertrinken und Ersticken, Tollwut und Wundstarrkrampf.

Invaliditätsleistungen: Der Invaliditätsgrad sagt aus, inwieweit eine Person infolge eines Unfalls dauerhaft unter körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leidet. Gute Unfallversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versicherungsleistungen schon ab einem Prozent Invaliditätsgrad gelten. Nur so ist ein ausreichender Versicherungsschutz schon bei kleineren Einschränkungen gewährleistet.

Unfallrente: In manchen Fällen können gesundheitliche Schäden infolge eines Unfalls sogar verhindern, dass das betroffene Kind einen Beruf erlernen und ausüben kann. Eine in die Versicherung integrierte Unfallrente garantiert die Langzeitversorgung des Kindes mit monatlichen Zahlungen - ein Leben lang.

Krankenhaustagegeld für zwei: Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist schlimm genug für ein verletztes Kind. Wenn ein Elternteil mit dabei sein darf, ist alles halb so wild. Gute Unfallversicherungen zahlen ein Unfall-Krankenhaustagegeld auch für einen Elternteil.

Rundumschutz für kleine Abenteurer

Verantwortungsvolle Eltern sichern ihre kleinen Weltentdecker mit einer privaten Unfallversicherung ab. Die AXA Versicherung etwa bietet für Kinder zwei Versicherungsvarianten an: Eine Risiko-Unfallversicherung zahlt bereits bei einem Invaliditätsgrad von einem Prozent die vereinbarte Invaliditätssumme. Ab 75 Prozent Invaliditätsgrad zahlt AXA beispielsweise sogar die doppelte Leistung, bei 100 Prozent die dreifache Invaliditätsleistung. Darüber hinaus sind bei guten Versicherern Assistance-Leistungen, wie zum Beispiel Such-, Bergungs-und Rettungseinsätze, sowie Kurkostenbeihilfe in die Risiko-Unfallversicherung integriert. Mit weiteren Leistungen können Eltern die Police individuell an die Bedürfnisse des Kindes anpassen - beispielsweise mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld: Liegt ein Kind (bis zwölf Jahre) stationär im Krankenhaus, zahlt die Versicherung auch für einen Elternteil den Krankenhausaufenthalt.

Für alle, die nicht nur die klassischen Leistungen einer Unfallversicherung in Anspruch nehmen, sondern auch in die Zukunft der Kinder investieren möchten, bieten einige Versicherer, wie zum Beispiel AXA, Kinder-Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) an. Gute Versicherungen zahlen hier im Schadenfall eine Invaliditätsleistung schon ab einem Prozent Invaliditätsgrad. Zusätzlich können Eltern eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren, die für das Kind ab einer 50-prozentigen Invalidität ein Leben lang gezahlt wird. Nach Vertragsende der UBR zahlt die Versicherung die Nettobeiträge komplett zurück - zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits Leistungen im Schadenfall in Anspruch genommen hat. Ein weiterer Vorteil: Bei der Auszahlung können Eltern oder die volljährigen Kinder zwischen einer Einmalzahlung oder einem monatlichen Betrag wählen. Besonders Großeltern oder Paten können dem Kind mit diesen Leistungen ein außergewöhnliches und sinnvolles Geschenk für die Zukunft machen, zum Beispiel, indem die Beträge als monatliches Ausbildungsgeld ausgezahlt werden.

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei herunterladen unter www.axa.de/bildarchiv. Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe "AXA Konzern AG".

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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