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Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober
AXA rät: Erst versichern, dann abheben

Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober / AXA rät: Erst versichern, dann abheben
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Köln (ots)

Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen.

   - Drohnen sind versicherungspflichtig. AXA erklärt die 
     Möglichkeiten der Absicherung.

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. In Zukunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland deshalb gesetzlich vorgeschrieben - und zwar unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird. Ab 1. Oktober gilt zusätzlich auch noch eine Kennzeichnungspflicht, um den Besitzer der Drohne im Schadenfall schnell ausfindig zu machen.

Wer die Drohne fliegt, muss für den Schaden aufkommen

Kommt es beim Flug mit einer Drohne zu einem Unfall, haftet derjenige, der die Drohne fliegt. Daher sind grundsätzlich alle Flugobjekte versicherungspflichtig. Ob der Betrieb über die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Viele Policen bieten keinen Schutz für Drohnen. Eine Ausnahme ist die Privathaftpflichtversicherung BOXflex von AXA. Mit ihr sind private Nutzer von Fluggeräten mit einem Gewicht von höchstens fünf Kilogramm bis zu einer Deckungssumme von maximal fünfzig Millionen Euro (Baustein Premium) abgesichert. "Hobbypiloten sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen", erklärt Marion Stabel, Leiterin Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA. Für die gewerbliche Nutzung gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht. Über den Profi-Schutz von AXA etwa ist die gewerbliche Nutzung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm über einen Baustein versicherbar. Für andere Geräte gibt es individuelle Lösungen. http://www.axa.de/drohnenversicherung

Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick

   - Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den 
     Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
   - Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse 
     nachgewiesen werden.
   - Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der 
     Landesluftfahrtbehörde benötigt.
   - Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine 
     behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. Flugverbote gelten 
     zum Beispiel über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften,
     Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und 
     Industrieanlagen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten 
     des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: 
  www.bmvi.de.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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