AXA informiert: Warnweste ist in Italien Pflicht
Köln (ots)
In vielen Bundesländern haben gerade die Sommerferien begonnen. Für viele heißt es jetzt - ab in den Süden. Auf der Rangliste der Lieblings-Reiseziele der Deutschen befindet sich Italien neben Spanien und Österreich unter den drei Spitzenreitern. Wer möglichst viel von Land und Leuten sehen möchte, erkundet die Gegend mit dem Mietwagen oder eigenem Auto. Doch schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn es zu einer Panne oder sogar zu einem Unfall kommt. Im Fall der Fälle gibt es zum Beispiel in Italien besondere Regeln zu beachten: Wer dort sein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nach einer Panne oder nach einem Unfall verlässt, muss seit dem 1. April 2004 eine Warnweste tragen. Sie kann gelb, orange oder rot reflektierend sein und muss mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 gekennzeichnet sein. Hat man keine Warnweste dabei, droht ein Verwarngeld von mindestens 33,60 Euro.
Ein Crash oder qualmender Motor sind im Urlaub besonders ärgerlich. Wer für sein Auto eine Kraftfahrt-Versicherung abgeschlossen hat, die einen Schutzbrief enthält, muss seinen Urlaub trotzdem nicht gleich abbrechen: Ein Schutzbrief wie beispielsweise der von der AXA Versicherung ersetzt Kosten, die im Zusammenhang mit einer Panne, einem Unfall oder dem Diebstahl des eigenen Fahrzeuges entstehen. Ob Pannenhilfe oder Mietwagen, Übernachtungs- oder Rückreisekosten - die Versicherung kommt für die entstehenden Zusatzkosten auf.
Alle Urlauber, die statt mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland mit dem Mietwagen unterwegs sind, sollten darauf achten, dass ihre Kraftfahrt-Versicherung eine so genannte Mallorca-Police beinhaltet: Häufig reichen nämlich die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens nicht aus und es besteht die Gefahr, dass man für verursachte Schäden selbst aufkommen muss. Diese Lücke schließt eine Mallorca-Police und sorgt somit dafür, dass der wohlverdiente Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet.
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