Kein Risiko beim Kauf eines Gebrauchtwagen eingehen
Spezielle Versicherung übernimmt Reparaturkosten
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Köln (ots)
In Deutschland wechseln die meisten Gebrauchtwagen im Frühjahr den Besitzer. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik allein im Jahr 2004 6,6 Millionen Autos umgeschrieben, davon 50 Prozent von Händlern, 50 Prozent stammen aus privater Hand. Während noch vor einigen Jahren die KleinanzeigenRubrik der Lokalzeitung Fundstelle Nummer Eins war, beherrscht heute das Internet den Gebrauchtwagen-Markt - dort finden Verkäufer und Käufer schnell zusammen. Auf den Online-Märkten bieten sowohl Gebrauchtwagenhändler als auch Privatpersonen Fahrzeuge an. Hat man das richtige Auto gefunden, wird ein persönlicher Termin vereinbart, damit der Käufer eine Probefahrt machen und den Wagen genau unter die Lupe nehmen kann. Doch hierbei ergeben sich häufig schon die ersten Schwierigkeiten: Wer von Autos keine Ahnung hat, bemerkt in der Regel nur oberflächliche Mängel wie Kratzer im Lack oder offensichtliche Roststellen an der Karosserie. Einen defekten Motor oder fehlerhafte Bremsen bemerkt der Laie meistens nicht. Vor dem finanziellen Ärger schützt eine Reparaturkostenversicherung.
Denn mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs steigt auch die Mängelliste: Nach Untersuchungen der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) aus 2003 hat ein Drittel aller Fahrzeuge zwischen drei und fünf Jahren geringe Mängel, knapp elf Prozent sogar erhebliche Mängel.
Wer im Fall einer Reparatur haftet
Wer einen Neuwagen kauft, ist auf der sicheren Seite. Denn hier gilt in den ersten zwei bis drei Jahren - also genau dann, wenn größere Reparaturen eher unwahrscheinlich sind - die Herstellergarantie. Ähnlich ist das beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler: Er übernimmt zumeist während der ersten zwölf Monate nach Kauf die Reparaturkosten. Wer hingegen einen Gebrauchtwagen von Privat kauft, geht von Anfang an das Risiko teurer Reparaturen ein: In der Regel schließt der Verkäufer nämlich mit dem Kaufvertrag jegliche Haftung aus. Wenn der Gebrauchte dann schon nach kurzer Zeit in die Werkstatt muss, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. "Die Reparatur einer defekten Lichtmaschine beispielsweise kann schnell mal 350 Euro kosten", weiß Franziska Schulten von der AXA Versicherung. "Wer sich mit Autos nicht auskennt und die Katze im Sack kauft, dem wächst so ein Schaden finanziell schnell über den Kopf."
Hohe Reparaturkosten mit einer Versicherung verhindern
Wer sich vor solch einem Ärgernis schützen will, besorgt sich eine Reparaturkostenversicherung. Sie kann bei AXA zusammen mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Dort gibt es den Schutz bei Autoreparaturen sowohl für Neuwagen und "junge Gebrauchte" als auch für gebrauchte Autos, die nicht älter als sechs Jahre sind. Bei neuen Modellen beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Herstellergarantie. Besitzer von Gebrauchtwagen können die Police bis zu vier Wochen nach dem Kauf abschließen.
Die Versicherung ist jeweils ein Jahr gültig oder endet nach einer Laufleistung von 20.000 Kilometern. Versichert sind alle elektrischen, mechanischen und hydraulischen Fahrzeugteile (etwa die Einspritzpumpe oder der Zylinderblock) mit Ausnahme von Verschleißteilen wie zum Beispiel Bremsbeläge, Betriebs- und Hilfsstoffe, Karosserie sowie Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik. Muss das Auto wegen eines defekten Teils in die Werkstatt, erstattet die Versicherung die Lohnkosten in voller Höhe. Auch die Materialkosten sind bis zu einer Laufleistung von 50.000 Kilometer vollständig abgedeckt. Bei einem höheren Tachostand sind die Leistungen nach Kilometern gestaffelt.
Tipps für Käufer eines Gebrauchtwagens
- Wer von Autos keine Ahnung hat, sollte jemanden mitnehmen, der sich auskennt. Checklisten für den Gebrauchtwagenkauf gibt es im Internet.
- Nicht auf eine Probefahrt verzichten - so erkennt der Käufer Mängel z. B. an ungewöhnlichen Fahrgeräuschen. Wer ganz sicher gehen will, kann beim TÜV ein Wertgutachten erstellen lassen.
- Wenn das Auto in Ordnung ist und der Interessent sich zum Kauf entschlossen hat, sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Musterkaufverträge gibt es im Internet zum kostenlosen Download etwa unter www.AXA.de. Hier erfahren Käufer und Verkäufer auch, ob der angebotene Wagen seinen Preis noch wert ist: mit Hilfe einer kostenlosen Gebrauchtwagenwertanalyse.
- Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages bzw. Übergabe des Fahrzeugs muss der Verkäufer seine Zulassungsstelle informieren. Nach Eingang der Mitteilung bei der Zulassungsstelle endet für den Verkäufer die Steuerpflicht und geht auf den Käufer über.
- Um das neue Fahrzeug anmelden zu können, muss der Käufer sich zunächst eine Versicherungsbestätigung besorgen. Die bestätigt der Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Das Dokument - früher Versicherungsdoppelkarte genannt - geben die Versicherungsgesellschaften aus.
- Bei der Auswahl der neuen Versicherung kommt es nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Denn nicht alle Versicherungen bieten dieselben Inhalte an. Versicherungsvergleiche in der Fachpresse, Tarifrechner im Internet und der Versicherungsvermittler helfen bei der Wahl der richtigen Police.
Darauf sollten Verkäufer achten
- Vor der Probefahrt sollte der Interessent seinen Führerschein zeigen.
- Im Kaufvertrag am besten Barzahlung vereinbaren. Ratenzahlungen, Schecks oder Wechsel können problematisch sein.
- Den Kfz-Brief erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises aushändigen. Den Empfang lässt man sich am besten schriftlich bestätigen. In Musterkaufverträgen ist das bereits vorgesehen.
- Der Verkäufer sollte sofort nach dem Verkauf des Autos seine Versicherung benachrichtigen. Zuviel gezahlte Beiträge - beispielsweise bei einem unterjährigen Verkauf des Autos - zahlt die Versicherung zurück.
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