Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband mahnt: Arbeitslose bei Elterngeld nicht aus den Augen verlieren
Berlin (ots)
Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld darf nicht zu Lasten von Arbeitslosen und Sozialhilfebeziehern gehen. Dies fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Vorlage des Familienberichts durch Familienministerin Renate Schmidt. Beim vorgesehenen Elterngeld-Mindestbetrag von 750 Euro müsse zwingend ein Freibetrag für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in Höhe von 300 Euro eingeplant werden, betont der Verband. Andernfalls hätte dies gravierende finanzielle Einbußen für die Betroffenen zur Folge.
Die Familienministerin will das Erziehungsgeld zu einem einjährigen Elterngeld umwandeln, das sich am bisherigen Einkommen der Eltern orientiert. Es soll etwa zwei Drittel des Einkommens des Elternteils betragen, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Während hier eine Obergrenze von 1.800 Euro geplant ist, soll es für arbeitslose Eltern einen Sockelbetrag von 750 Euro geben.
Nach Modellrechnungen des DPWV hätte beispielsweise ein arbeitsloses Ehepaar mit einem Kleinkind und einem fünfjährigen Kind bei Anrechnung des Elterngeldes unter dem Strich etwa 300 Euro (rund 16 Prozent) weniger als derzeit. "Eine solche Gewinn-Verlust-Situation muss unbedingt ausgeschlossen werden, wenn die soziale Schieflage in Deutschland nicht noch weiter verschärft werden soll", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Der Verband spricht sich zudem dafür aus, arbeitslosen Vätern und Müttern das Elterngeld für zwei Jahre zu gewähren - wie das jetzige Erziehungsgeld. "Andernfalls würden Arbeitslose das Elterngeld gut verdienender Akademiker finanzieren", mahnt Schneider.
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302 oder Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304
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