Berliner Morgenpost: Die Opfer müssen Gerechtigkeit erfahren - Kommentar
Berlin (ots)
Das lange juristische Hin und Her ist beendet: John Demjanjuk, 89 Jahre alt, ist gestern Morgen in München eingetroffen und sitzt nun in Untersuchungshaft der Justizvollzugsanstalt München - in der Krankenabteilung. Die amerikanischen Justizbehörden hatten in den Wochen zuvor die vielfältigen Versuche von Demjanjuks Anwalt und Familie zurückgewiesen, die Abschiebung nach Deutschland zu verhindern. Nun kann dem mutmaßlichen KZ-Aufseher in München der Prozess gemacht werden, vorausgesetzt, die Gutachter bestätigen dessen Verhandlungsfähigkeit. Der Fall Demjanjuk ist ein schwieriger. Da ist zum einen die Frage zu klären, ob der Mann wirklich jener Iwan Demjanjuk ist, ein gebürtiger Ukrainer, der im KZ Sobibor von März bis September 1943 als Wärter gearbeitet hat und für die Ermordung von 29000 Juden mitverantwortlich ist. Schon einmal wurde Demjanjuk für einen menschenverachtenden Nazi und KZ-Aufseher gehalten - und war es dann doch nicht. Im Jahr 1986 war Demjanjuk von den USA nach Israel ausgeliefert worden, wo er beschuldigt wurde, "Iwan der Schreckliche" zu sein, jener Aufseher, der im KZ Treblinka die Menschen auf furchtbare Art gequält und in die Gaskammern getrieben hatte. Demjanjuk wurde 1988 in Israel zum Tode verurteilt. Doch dann tauchten in der damaligen Sowjetunion neue Dokumente auf, es fanden sich Zeugen, die erklärten, dass Demjanjuk nicht jener "Iwan der Schreckliche" gewesen sein könne. 1993 wurde das Urteil aufgehoben - mit der Begründung, dass die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Demjanjuk kehrte in die USA zurück. Die Münchner Staatsanwaltschaft stützt sich nun auf neue Beweise - vor allem auf seinen SS-Dienstausweis. Nach Ansicht der Experten ist das Dokument mit seinem Namen echt und belegt, dass er im Jahr 1943 als Aufseher im KZ Sobibor mitgeholfen hat, 29000 Juden zu ermorden. Demjanjuk bestreitet auch das - er will nur als landwirtschaftlicher Arbeiter und Kriegsgefangener in Sobibor gewesen sein. Doch die Last dieses neuen Beweises ist schon erdrückend. Schwierig ist der Fall auch, weil Demjanjuk inzwischen 89 Jahre alt ist. Seine Familie spricht sogar von Folter, weil Demjanjuk schwer krank sei und dennoch abgeschoben wurde. Diese Wortwahl allerdings ist unverschämt, und selbstverständlich ist es richtig, dass der Fall in Deutschland angeklagt und verhandelt wird. Der Holocaust war ein ungeheueres, ein singuläres Verbrechen, und Mord verjährt nicht. Die Täter - egal welchen Alters - müssen für diese ihre Taten verstraft werden. Und es geht, da hat die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland völlig recht, nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit. Sollte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe zweifelsfrei belegen können, dann muss Demjanjuk schuldig gesprochen und bestraft werden. Denn auch deshalb ist dieser Prozess so wichtig: Alle noch lebenden NS-Kriegsverbrecher müssen wissen, dass sie für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
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